Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 23 (1.3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 19)
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stattgehabt, in dem Lehrplan vorgeschrieben, die Israeliten des zweiten und dritten Kurses aber zwar gleichfalls zu den den christlichen Zöglingen zu ertheilenden Lehrstun. den für die Einleitung in die alttestaPentlichen Bücher und die damit verbundene Bibelerklärung beizuziehen, dagegen aber in fünf Wochenstunden durch den besonderen israelitischen Lehrer in der Glaubens- und Sittenlehre unterrichten und zu Verfertigung religiöser und moralischer Vorträge in deutscher Sprache anweisen zu lassen." Die Israelitische Oberkirchenbehörde erklärte sich am 11. Juni 1835 mit der Regelung betreffend den biblischen geschichtlichen Unterricht einverstanden, soweit derselbe das alte Testament befaßt. Auch die mit dem Unterricht verbundene Bibelcrklärung wurde gemeinsam mit den anderen Zöglingen des Seminars besucht. „Dagegen scheint es uns", so schrieb die Israelitische Oberkirchenbehörde, „aber unerläßlich nöthig, daß derselbe in noch weiteren drei Wochenstunden der Israelitische Unterricht in der hebräischen Sprache ertheile, da diese im Seminar nicht gelehrt wird, und auch unter den fünf Stunden, welche für den Unterricht in der mosaischen Religion bestimmt sind, nicht begriffen zu sayn scheint." Das Ministerium des Innern und des Kirchen« und Schul-Wesens genehmigt am 6. Juli 1835 705 - den Beschluß und gewährte dem Lehrer, welcher den Religionsunterricht erteilte, eine jährliche Besoldung von 130 fl. Der Unterricht war nach dieser Anordnung im Seminar zu erteilen. Dks Israelitischen Oberkirchenbehörde blieb es unbenommen ,ihre Wünsche in Absicht auf den fraglichen Unterricht, dem K. evangelischen Consistorium mitzuteilen. Von dieser Zeit an. wurde, der israelitische Religionsunterricht im Evangelischen Lehrerseminar eingerichtet, und auch heute wird er noch zu einem ganz geringen Teil von dem Staate bezahlt. Ein eigentliches Kosthaus war für die jüdischen Seminaristen bis zum Jahre 1857 nicht vorhanden. Es war den Seminaristen überlassen, ein Mittagsmahl bei dem Lehrer Liebmann oder irgend einer Privatsamilie einzunehmen. Dem Vorgehen des damaligen Seminardirektors Stockmayer war es zu verdanken, daß von diesem Jahre, an das Waisenhaus sich bereit erklärte ,gegen eine geringe Vergütung den Seminaristen Kost zu gewähren. Das Menu soll lieber hier nicht mitgeteilt werden, um nicht den Neid der jetzigen Generation zu erwecken. Das Waisenhaus hat diese dankenswerte Einrichtung bis zur jetzigen Verlegung nach Heilbronn beibehalten, wofür ihm auch an dieser Stelle der wärmste Dank ausgesprochen sei J. W. O euiin Spezialgeschäft nmiucni für Iwuüert tndanihrenfarblSe d. h. wudH, llchi, tragand weiterediie Stoffe Indanthren-Daus Stuttgart tt Kfinlgstr. 12, gegenüber d. Marli all Damen- Kleiderstoffe io unerreichter Auswahl zu vorteilhaften Preisen LORENZ 8TUTTGART/gS;V5aTSaX5 Matar’s Handarbeits-Haus Stuttgart, Gymnaslumstr. 17 / Telephon 23422 Spezialität t Gestrickte n. gehäkelte ärmellose Westen I FadmSnntadte Beratung und Anleitung Jederzeit gerne und unverbindüd»/ EntUuaife Gasldits-Pflaga, Manlcura im Schönheit»-Selon Salma Bock-Eckart Biiflnmj.il »8e 26B j Fernruf 233 |3 » gegr. 1911 Albert Treutter - Stuttgart Friedrichstr. 53 und 56 - Telefon 20169 Papierhandlung, Bflrobedarf, Buchbinderei Feine Briefpapiere, Lederwaren Aeferttfaef von Dracksachea fflr OescUft a. Privat Qeschiftibicher SÜDD. KONFEKT-FABRIK ERWIN*SCHAEFFBR L Co. STUTTGART FEINSTE SCHOKOLADEWAREN DETAIi;.'VERKAUF: . GARTEN STRJtSSRAA, BOLLWERKBAtl » 4