Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 21 (1.2.1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
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Gememdezettung für die israelitischen Gemeinden Württembergs «fcftlkftlidi »tfltUgel» tfltnd. 4 R*td)«mnk «ftHtlmmatt tO N»>ch«pl«mi, p«ftt%t*>ltonto, Mt 5t «rfthrUU ■MUdttd) jvtteal «a 1.». H. Verlag: Israelitische Verlagsanstalt e. tn. b. ft. fttnfpKdm s.-st. tat» (mu fBz Schrtftlettaag; Stadtroddiner vr. Meger, Stuttgart Clpnlotteaftxapt 18. Mt «iafpnlfis« nonparetllejeUe odtt Oetta Kaum 80 Rttd|tp|«mig faadtlemmjetgeii und kMnc ftajetoe» Mt KleäijeUe tO lSctctjepfcnntg Reklame 1.50 Kelctitmaik 9d TOkOetkolmiBeB Dttgfln|ttgnBg IV. Jalyrgang Stuttgart, 1. februar 1^28 Nr. 21 Amtliche Bekanntmachungen. Israelitischer Oberrat Bewerber.rlafraf. Die Stelle des Bezirksrabbiners in Ulm, die durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt wurde, ist wieder zu besetzen. Die Bestellung ersolgi aus Lebenszeit. Dienstwohnung ist vorhanden. Mit der Stelle sind die Bezüge der Gruppe X der bisherigen R.B.O., bei 25jähriger Dienstzeit die der Gruppe XI verbunden. Die Kasualien fallen der Gemeindekasse zu. Die Regelung der Besoldung wird der neuen R.B.Oangeglichen werden. Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, den Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten zu erteilen im Stande sind und in Deutschland eine Rabbinatsprüfung abgelegt haben, wolle!» sich innerhalb 3 Wochen beim Israelitischen Oberrat in Stuttgart, Reinsburgstr. 19/11, unter Anschluß ihres Lebenslaufs und ihrer Zeugnisse melden. Oberrat der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs. Israelitischer Oberrat. Stuttgart, den 19. Januar 1928. Ter Israelitische Oberrat hat in seiner Sitzung vom 9. Januar 1928 beschlossen, daß mit Wirkung vom neuen Schuljahr an die Ausbildung derjenigen Seminaristen, welche jüdische Religionslehrer werden wollen, im Evangelischen Lehrerseminar zu Heilbronn erfolgen wird. Diejenigen jüdischen Schüler, die sich um die Ausnahme in das Evangelische Lehrerseminar bewerben und eine Studienbeihilfe aus der Israelitischen Zentralkasse wünschen, haben sich jeweils vor ihrer Prüfung um die Ausnahme in das Seminar einer Prüfung zur Feststellung ihrer Eignung für den Beruf eines Religionslehrers zu unterziehen. Für diese Prüfung ist die beistehende Prüfungs-Ordnung maßgebend. Falls die Bewerber die Vorprüfung nicht bestehen, sollen sie sich die erforderlichen Kenntnisse durch einen einjährigen Aufenthalt in der Israelitischen Präparandenschule in Höchberg erwerben. Es ist aber wie bisher den jüdischen Bewerbern sreigestellt, sich ihre gesamte Ausbildung zum Religionslehrer und Vorsänger in der Israelitischen Präparandenschule Höchberg und im Js raelitischen Lehrerseminar W ü r z b u r g zu er werben. Die Bewerberprüfung findet in diesem Jahre am 2. April 1928 in Stuttgart statt. Diese Mitteilung ist in ortsüblicher Weise bekannt zugeben. N ö r d l i n g e r. Stadtrabbinat Stuttgart. Konfirmation der jüdischen Mädchen in Stuttgart. Anmeldungen zu dem am Mittwoch, 8. Februar, 3 Uhr nachm., beginnenden Vorbereitungsunterricht auf die am 25. Mai stattfindende Einsegnung der jüdischen Mädchen werden in den Dienststunden in der Jsr. Gemeindepflege, Hospitalstraße 36, entgegengenommen. Der Vorbereitungsunterricht ist lediglich für Mädchen bestimmt, die öffentlich eingesegnet werden sollen. Mädchen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können am Unterricht nicht teilnehmen. Stuttgart, 30. Januar 1928. Das Stadtrabbinat: Tr. Rieger. Was zieht mich zum Gottesdienst? Die kritische Prüfung einer Rundfrage. Auf Anregung des Tübinger Jüdischen Jugend Vereins hat ein süddeutscher Jugendbund die Einrichtung getroffen, daß er statt der sonst üblichen Aussprache über religiöse und politische Fragen, an denen sich naturgemäß nur die wenigen Redegewandten beteiligen, während die Stillen im Lande, die oft hie Besten und Tiefsten sind, stumm bleiben, die Form der schriftlichen Aeußerungen über Gewissensfragen eingeführt, die ohne Namensunterschrift in der Sitzung verlesen und besprochen werden sollen. Es gibt ja nur zuviele Fragen, die werdende junge Menschen beunruhigen, die unausgesprochen und unbeantwortet eine Gefährdung ihrer seelischen Entwicklung bedeuten. Schon das Aussprechen dieser Fragen ist eine