Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 10 (16.8.1927)
- Date
- 1927-08-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
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Gemeindezettung für die israelirischen Gemeinden Württembergs 9 ( it» «»nun« Umfitmmmm to Kti^ipfcntg PaMfeotfaKaato ■ MX Jfraelttifdte Derlag» anstatt 6. m. d. tz. fa)^«l|n 0..JL taaa (mar!■> SaX|MM|.) 0d|ciftl«ttnng; Stodtraddtaer De. Riege«, Stuttgart «»iimiXh» iS. ms fMpnpi umsskwiqm VOSS OSfSS Rau SO R«t4opf*n>V futtoaaittgea na* Udo* ftBjdfn Mt KkfaprtW M RcMtspfonlf SiMooi IJt RtMiiant 8d 1PI«lnH|ulii«|)ii DttfOatUgaa« IV. Jotixgang Stuttgart, iS. flugust 1927 nt. io Amtliche Bekanntmachungen. Israelitischer Oberrat Stuttgart, den 2. August 1927. Zm Rechnungsjahr 1927 sotten die örtlichen Steuern und die Landesum'age, soweit nicht anstelle der elfteren eine Klassensteuer tritt, nach dem Maßstab der jetzt bevorstehenden Veranlagung zur Reichseinkommensteuer 1926 und zur Vermögenssteuer für 1925 erhoben werden. Die Gemeindepflegen werden nunmehr beauftragt, die Veranlagung der Gemeindeangehör»- gen zur Reichseinkommensteuer für 1926 und zur Vermögenssteuer für 1925 bei den zuständigen Finanzämtern festzustellcn. Hiezu ist das beiliegende Formular zu verwendendas bis zum 31. August d. I. vollständig ausxefüllt hierher einzusenden ist. Auch bei der Erhebung einer Klassensteuer ist die Feststellung dieser Steuern notwendig. Wir fasten nachstehend noch einmal die Vorschriften zusammen, welche für die Veranlagung zur Klassen st euer gelten: 1. Die Gemeinde hat a) das Reichseinkommensteuersoll für 1926, d) das Vermögenssteuersoll für 1925, c) die Höhe der Katastersteuern (Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern), festzustellen. 2. Die Liste mit der Einteilung zur Klassensteuer ist eine Woche lang öffentlich zur Einsichtnahme für jeden Steuerzähler aufzulegen. 3. Mit dem Steuerbeschluß ist einzusenden: a) die Liste der Klassensteuer, bj die Liste über die Veranlagung der einzelnen Steuerzähler zu den unter 1. aufgeführten Steuern, o) die Bestätigung des Vorsteheramtes, daß die Liste zur Einsicht aufgelegen hat und ein Bericht über das Ergebnis der Auf- . legung. Zur Vermeidung von Rückfragen bei der Einreichung von Klassensteuerbeschlüssen wird ersucht, diese Bestimmungen genau einhalten zu wotten. Rördlinger. An sämtliche Borsteherämter und Gemeindepflegen. Betreff: ralheime« Stiftung. Di« Borsteherämter werden ersucht^ nachstehenden Bewerberaufruf am schwarzen Brett der Synagoge oder in einer sonst geeigneten Weise bekanntzugeben. Die Abraham und Henriette Talheimer- Stiftung ist wieder in der Lage, Ausbildungsbeiträge zu verteilen. Nach der Satzung soll das Reinerträgnis des Stistungskapitals zur Erziehung und Ausbildung bedürftiger und würdiger israelitischer junger Leute beiderlei Geschlechts dienen, welche entweder selbst württembergische Staatsangehörige sind, oder deren Eltern seit mindestens zehn Jahren chren Wohnsitz in Württemberg haben. In erster Linie sollen solche junge Leute berücksichtigt werden, welche ein Handwerk, technisches Gewerbe oder ein Kunstgewerbe erlernen wollen. Bewerbungen sind 'bis zum 15. September d. I. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Stuttgart, den 10. August 1927. Der Kurator: Regierungsrat Dr. Rördlinger. Charlottenstr. 5. An sämtliche Vorsteherämter. Der Kampf gegen den jüdischen Wanderbettel. Die Hauptstelle für ■ jüdische Wändersarsorge hat sich mit dem Arbeiterfürsorgcamt der jüdischen Organisationen Deutschlands und der Vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise zur Herausgabe einer „Zeitschrift für jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge" zu'ammengetan. Die neue Zeitschrift will den charitativen, sozialpolitischen und juristischen Aufgabenkreis dieser drei Verbände darstellen und^die Probleme des Arbeitsnachweises und der Berufsberatung, der Sozialpolitik und der Wirtschaftsfürsorge, der Wanderung und der Wanderfürsorge, des Ausländerrechts und des Ausländerschutzes vom Standpunkt der jüdischen Wohlfahrtspflege aus behandeln. Gleichzeitig sott sie der praktischen Fürsorge Anregung geben und die in der fürsorgerischen Arbeit