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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1927-07-16 · 8 (16.7.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
IV (1927-1928)
Issue
8 (16.7.1927)
Date
1927-07-16
Page
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Gemetn-esettung für die ifroclitifcttcn Gemeinden Württembergs dBf*Uteil«et(Ml0tl» 4 Kttdianmifc CtnjlhliiMur tO KtMltpftnalg PtMMttMCmtei 8US* •»JMttet —«fflU jBMtaBOt ■■ l.at«. Verlag: Israelitische Verlag« anstatt ©. m. d. H. f«n|pMd|a 8.-1*. t»n (nt fta Schrtflieilaagz Stadtroddtner Dr. «leger, Stuttgart tMiMnim» is. Mt Mfttmii noapgwltttytu »dtr dttt» Koos so KctMtPftnig fateWtaaajtlgta nn& kittet Jtejdft« Mt KlttejtHt tO KtMtapftnste Krtltt 1 JO KtMitaaxk 9ti VMnMte|tt Ou|flt)Mtt| IV. Jntirgnng Stuttgart, 16. Jult 1^27 Nr. 8 Amtliche Bekanntmachungen. Zfr. Vorsteheramt Stuttgart. Der 2. Gottesdienst an den hohen Feiertagen findet im Festfaal des Knsta» Siegle-Haufts statt. — Der Eintritt ist nur gegen Vorzeigung einer Eintrittskarte gestattet. - Der Preis beträgt RM. 6.—-. Kinder unter dem schulpflichtigen Alter werden nicht zugelassen. Gemeindemitglieder, welche Eintrittskarten wünschen, haben dies bis spätestens 20. Juli ds. Js. schriftlich der Gemeindepflege mitzuteilen. Dabei ist anzugeben, wie viele Herren-, Damen-, Knaben-, Mädchenplätze gewünscht werden. Die Karten sind am Freitag, den 22., Montag, den 25. und Dienstag, den 26. Juli ds. Js. bei der Israelitischen Gemeindepflege, Hospitalstraße 36 p., abzuholen. Die Mieter von Synagogenplätzen werden hiemit aufgefordert, den Mietzins (Herrenplätze 10 bis 60 RM., Damenplätze 20 bis 115 RM.) für das Jahr 1. September 1927 28 gegen Empfang der entsprechenden Platzkarte a m 22., 25. u n d 26. I u l i d s. I s . bei der Israelitischen Gemeindepflege, Hospitalstraße 36 p, zu entrichten. Ueber die in der angegebenen Zeit nicht abgeholten Karten wird anderweitig verfügt. J.V. Rothschild. Sängerinnen und Sänger für den Synagogenchor und den 2. Gottesdienst gegen gute Bezahlung gesucht. Meldungen erbitten wir umgehend an die Israelitische Gemeindepflege, Hospitalstr. 36 p. Die chriftl. „Judenfreunde" im Berliner Pro Palästina-Komitee. Das deutsche Pro Palästina-Komitee hat die Berliner Anwesenheit Professor Weizmanns, des Präsidenten der zionistischen Organisation, zu einer Kundgebung benutzt, die im Herrenhause veranstaltet wurde. Neben den zionistischen Parteifunktionären nahmen auch die Vertreter des Keren Hajessod, Rabbiner, Juristen, Großkaufleute usw. an der Veranstaltung teil, um aus christlichem erlauchten Munde, von leibhaftigen Ministern Lobsprüchlein für ihre Mitarbeit am Palästinaaufbau entgegenzunehmen. Die Veranstaltung könnte mit Stillschweigen übergangen werden, wenn nicht in ihr Aeußerungen gefallen wären, die, falls die anwesenden Juden den Mut zum freien Wort aufgebracht hätten, dort sofort hätten zurückgewiesen werden müssm. Solche Aeußerungen sind an sich höchst gleichgültig. Sie werden bedeutsam, wenn jüdische „Notable", die sie hören, nicht den Mut hckben, ihnen in aller Höflichkeit entg-genzutceten. Dm Gipfel dieser — Lobfprüchlqin erstieg Frau v. Kardorf-Oheimb mit ihrer Behauptung: „Nicht der Philister hält sich vom Pro Palästina-Komitee fem, sondern der Spießer, den wir verachtm, weil er nicht den Mut hat, einzutyetm für eine große Idee". Gewiß hat ein jeder Mensch das Recht, 'sich so bloßzusteKm, wie er will. Frau v. Kardorff weiß aber, daß die bei weitem überwiegende Zahl der deutschen Judm, und unter ihnen wahrlich nicht die schlechtestm, der Kerm-Hajessod-Bewegung und ihrer Werbeorganisation in Berlin aus emsten innerm Gründm fembleiben. Diesen Hunderttausendm in einer großen Kundgebung die Verachtung auszudrückm, offmbart, schon rein gesellschaftlich bewertet, einm Mangel an Vornehmheit. Wmn aber die Rednerin fortgefahren: „Gerade die Judm müssen es empfindm, daß sie heimatlos sind", so kommt hier zur Unviornehmheit offmkundiger Antisemitismus. Die deutschm Ju-' dm, die schon vor der Einwandemng der sog. dmtschm Stämme im Zeitalter der Völkerwanderung die deutsche Scholle bebaut habm, sind hier ebmso heimatberechtigt wie irgend ein christ-

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