Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 6 (16.6.1927)
- Date
- 1927-06-16
- Page
- [Seite] (sequence 4)
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— 170 — Die Kriegs- und Nachkriegszeit ist wie eine Sintflut über die Menschheit hrreingebrochen. Vieles, was fitt die Ewigkeiten gegründet schien, ist kraftlos zusammengebrochen. Tie Menschheit hat sich in die Arche gerettet. Sie sendet die Taube des Friedens aus und hofft, daß sie mit dem Oclblatt der Versöhnung heimkehren wird. Sie braucht Fricken, Versöhnung und, Liebe zur Hei lung ihrer furchtbaren Wunden. Die Dresdener Tagung der Landesverbände zur Schaffung des Reichsverbandes. Ueber die am Sonntag, den 22. Mai, in Dresden stattgefundene Beratung der Vertreter der Landesverbände der jüdischen Gemeinden Deutschlands verbreitet die Pressestelle des Preuße scheu Landesverbandes den folgenden Bericht: Zu einer neuen Besprechung über die Grün düng einer Reichsorganisation der deutschen Juden hatte der Preußische Landesverband jüdischer Ge meinden gemeinsam mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund die übrigen Landesverbände eingeladen. Die Besprechung fand am 22. Mai in Dresden unter dem Vorsitz des Präsidenten des sächsischen Landesverbandes, Rechtsanwalt Sa linger, statt- Vertreten weren die Landesverbände von Preußen, Bayern, Sachsen, Anhalt, Braun schweig, Hamburg und Bremen. Tie Erörterungen betrasen zunächst die Gründe, aus denen die Ta gung des Preußischen Landesverbandes im November 1926 den ihr vorgelegten Verfassungsent Wurf abgelehnt hatte. Es stellte sich heraus, daß über die bestehenden Meinungsverschiedenheiten eine Einigung sehr wohl möglich und durchaus wahrscheinlich ist. Die Beratung endete daher damit, daß beschlossen wurde, behufs weiterer Vor bereitung der Gründung der Re chs-Orgonisation eine Kommission einzusetzen. Dieser wurden die folgenden Richtlinien mit auf den Weg gegeben: 1. Ter Reichsverband ist ein Verband der Landesverbände und der Gemeinden, die ke nem Landesverband angehören: 2. Organe des Reichs verbanden sind: Der Rat und die Rechstagung, an deren Stelle für die Zeit zwischen den Tagun gen der ständige Reichsausschuß der Reichstagung tritt: 3. Tie Mitglieder der Reichstagung werden in den Landesverbänden, in denen allgemeines Wahlrecht zur Landestagung herrscht, von den Landestagungen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. In denjenigen Landesverbänden, in denen das nicht der Fall ist, bleibt die Art der Entsendung der betreffenden Landesversammlung überlassen. Die Ratsmitglieder werden in noch zu vereinbarender Weise teils durch Delegationen der Landesverbände, teils durch Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes in den Rat entsandt. Im Rat ist die Majcirisierung durch einen Landesverband ausgeschlossen. 4. Der Kommission diene als Material für die neue Verfassung. 1. Die Verfassung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes von 1921, 2. der erste Neumcyersche Versassungsentwurf, 3. der Berfas sungsentwurf vom Ölt. 1926, der der Preußen- Tagung Vorgelegen hat, 4. die heute vorgelegten Richtlinien des DJGB., 5. dem TJG. ist in allen Organen des Reichsverbandes eine angemessene Vertretung zu sichern. 6. ob zu dev Einigung der Landesverbände über die Verfassung noch die Einberufung deS Gemeinde-Tagies des DJGB. treten soll, ist eine Frage der Zweck Mäßigkeit, über die sich die Kommission nach juristischen und praktischen Erwägungen zu äußern hat. Hierzu wurde noch ein Amendement angenom men, durch das Z. 3 abgeändert wurde. Es wurde nämlich beschlossen, daß in denjenigen Landesver bänden, in welchen zur Landestagung kein allgemeines und Verhältniswahlrecht herrscht, Urwahlen nach dem Grundsatz des allgemeinen und Verhältniswahlrechtes stattfinden müssen. Vereinsnachrichten. Wohnstätte für Berufstätige Frauen uud Mädchen. Der Allgemeine Frauenausschuß der Werkbundausstellung plant die Errichtung einer Frauenwohnftätte in Stuttgart. Er will Frauen und Mädchen, die im Berufe sieben, die Möglichkeit eines eigenen Heimes schaffen. Der Verband Württemb. Frauenvereine hat sich an den hiesigen Jsrl. Fraucnverein und an den Stadtverband deS Württemb. Hohenzollern. Landesverband des Jüdischen Frauenbundes mit der Bitte gewandt, Meldungen — vorläufig ganz unverbindlicher Natur — zu veranlassen, und zwar von jüdischen berufstätigen Frauen und Mädchen, die als Mieterinnen für die geplante Wohnstätte in Frage kommen. Die einstweiligen Bedingungen für die geplante Wohnstätte sind die folgenden: Das Haus soll 40 bis 50 Einzelwohnungen umsaffen und innerhalb der Stadt in freier Lage errichtet werden. Die Wohnung soll bestehen aus einem Wohnzimmer, daneben Schlafkabinett mit Fenster, abgeschloffenem Vorplatz einem Küchenraum mit Platz für Badewanne und einer kleinen Loggia. Bade- und Doucheräume sowie Klosetträumc auf jedem Stockwert. Die Mieterin muß einen Anteilschein von 500 bis 1000 Mk.. zeichnen; die Zinsen werden von der Miete abgezogen. Erst auf Grund der Anmeldung ist cs möglich, au die für die Finanzierung maßgebenden Stellen heranzutreten. ES ist zu wünschen und zu hoffen, daß sich recht viele Bewerberinnen melden, damit die geplante Wohnstätte verwirklicht werden kann. Der Israel. Frauenverein und der Stadtverband des Württemb. Holienzollern. Landesverbandes des Iüd. Frauenbundes erbitten Meldungen auf Grund obiger Bedingungen bis spätestens 30. Juni 1927 an eine der Unterzeichneten. Frau Komm. Moritz Wolf Frau Benni Wolff Hohengeren 3 Sänsheidrstr. 47 Frau Etadtrabbiner Dr. Rieger Charlottenstr. 13.