Mannheim
Compact Memory

Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1927-03-01 · 23 (1.3.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
23 (1.3.1927)
Date
1927-03-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4904101-5441798-5442952--0973-4904991
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

P.' ^,1» I-..-^ - -- die LauLesverfammlung und der Oberrat unsere Beamten so stellen, daß wir im Wettbewerb mit —^ dem übrigen Deutschland auf geeigneten Nachwuchs rechnen können. Rechtsanwalt Dr. Gumbel-Heilbronn. Noch einmal die Stolgebührenfrage. In Nr. 22 der Gemeindezeitung versucht Herr Rechtsanwalt Dr. Gunzenhauser-Stuttgart, sich mit meinen Ausführungen in Nr. 20 der Gemeindezeitung auseinanderzusetzen. In den Hauptpunkten hat mich Dr. Gunzenhauser nicht wider legt, sondern geradezu gerechtfertigt. Meine Aus führungen gipfelten doch in dem Nachweis, daß die derzeitige Regelung ein wahres Tohu wabohu schaffe. Es gäbe Stolgebühren, die an die Gemeindepslege zu bezahlen seien, und solch«, die der Beamte direkt zu erheben habe. Wenn es die Ehre des Beamten nicht erlaube, Gebühren für die Leichenrede zu erhüben, dann könne es dieselbe Ehre auch nicht zugeben, Gebühren für die Trauergottesdienste ansprechen zu dürfen. Ich stelle aber jetzt wieder fest, daß zu solchen Ungereimt heilen auch der neueste Stolgebührenerlaß des isr. Oberrats v. 31. Dez. 1926 zwangsläusig führt. Man vergleiche doch Ziffer 3 und 5 des Erlasses! Herr Dr. Gunzenhauser schreibt: „Wie beschämend ist es für den Beamten, für jche Dienstleistung sich bezahlen zu lassen usw." Damit gibt er zu, daß die Ablehnung der Stolge- 538 — I bühren lediglich nur mit der Ehre des Beamten zu begründen ist, wie ich es gefordert hatte. Aber Herr Dr. Gunzcnhauser! Dann muß man auch konsequent fein, dann darf man nicht zur Hintertür hereinlassen, was man zur Vordertür hinausgeworfen hat! Dann darf man nicht einen Erlaß hinausgehen lassen, der den Satz enthält: „Die Gebühren zu Ziffer 3 können unmittelbar an den Beamten ausbezahlt werden." Ich bin iinmer noch der Ansicht, d aß die Regelung, die ich verlangte: ,,Ein jedes Gemeindemitglied hat zur Befriedigung seiner persönlichen religiösen Bchürfnisse die gebührenfreie Beiziehung des Kultusbeamten zu beanspruchen", die beste Lösung ist. Allerdings — und damit komme ich auf den Punkt, der mich in schärfsten Widerspruch zu den Ausführungen des Herrn Dr. Gunzenhauser bringt — bei solch radikaler Abschaffung der Stolgebühren muß eine gewisse Ablösung der Gebühren platzgreisen und zwar aus Gründen des Rechts, wie aus Gründen der Billigkeit. Aus Herrn Dr. Gunzenhausers Ausführungen könnte man schließen, daß die israel. Beamten durch Einrechung in die Gruppen der mittleren Beamten (Volksschullehrer), bezw. höheren Beamten'(Geistlichen) für den Ausfall an Gebühren entschädigt seien, indem gleichzeitig der Abzug von 5 Prozent bezw. 10 Prozent am Gehalt weggefallen sei. Demgegenüber stelle ich fest, daß dieser Abzug nur ein Jnflationsgewinn der Zen- Das Israel. Fürsorge-Amt bittet. zugleich im Namen der angeschlossenen Vereine, die fälligen Mitglieds-Beiträge bereit zu halten, damit der mit dem Inkasso betraute Bote nicht vergebens kommt. Der Bote ist im Besitze eines vom Isr. Fürsorgeamt Unterzeichneten Ausweises. , BEBTBOLP-ADEBBflCH-VlBEM j 8. März: 1. Heimabend, Rabbiner Dr. Cohn 15. März: Vortrag Landgerlchtsdiroklor Slorn Reise in Italien (Mit Lichtbildern) Voranzeige, Rczitations-Abend Kauft Wohlfahrt'Marken bei dem Isr. Fürsorgeamt HotpUal * Strafe Nr. 36 Der Erlfis kommt den hiesigen jüdischen Hilft bedürftigen zugute Aufruf' Jüdische Blinde in Rot' Der Hilfsverein der jüd. Blinden in Wien, der seit Jahrzehnten für dir Aermsten seiner Schützlinge tatkräftig sorgt, ist infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Krise aller Barmittel entblößt und daher außerstande selbst in den traurigsten Fällen helfend einzugreifen. Er erlaubt sich daher, die Glaubensbrüder in Deutschland ergebenst um Spenden für seine Schützlinge zu bitten. Jede Spende, möge sie noq so klem sein, zählt. Sie ist entweder ani die Redaktion dieses Blattes unter der Bezeichnung .für jüdische Blinde" oder an das Sekretariat des Hilfsverein» der jüdischen Blinden in Wien U Rembrandtstr. 18, Postscheckkonto Berlin 104819 zu richten. Mitbrüder l Jüdische Blind« rufen Eure Barmherzigkeit an. Helft de» Unglücklichen. Erika Willen I Aus jüdischer alter und neuer Literatur, am 12. April, abends 8 Uhr, im Bfirgermuseom, Langestr. 4B. Eintritt Mk. 1.10. Näheres wird noch mitgeteilt. VORANZEIGE Zu Gunsten Armer und Kranker veranstaltet der Verein „Blkur cholim" am 20. Mürz 1927 in den RSumen des Oberen Museums, Lindenstrabe ein PURIM - FEST Unsere lieben Mitglieder und Fieunde werden um Gaben für die Verlosung und das Büffet, sowie um Verkauf von Eintrittskarten (Mk. 1.23 einschl. Steuer) höfl. gebeten Die Gaben werden von uns auf geil. Mitteilung hin abgeholt. Näheres folgt in der nächsten Nummer dieses Blattes. Der Vorstand

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.