Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 22 (16.2.1927)
- Date
- 1927-02-16
- Page
- [Seite] (sequence 19)
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Fürsorgeamt ersucht wiederholt dringlichst, solche Sammler und durchreisende Fremde abzuweisen, mindestens aber zuvor telephonisch bei dem Fürsorgeamt (219 79) nachzufragen, ob die Sammler berechtigt sind, Gelder für die betreffenden Einrichtungen einzuziehen. Das Fürsorgeamt ist dazu eingerichtet worden, um die Durchreisenden mit Fahrkarten und einem Zehrgelde zu versorgen; nur Schwindler werden vom Fürsorgeamt abgewiesen. Es ist im Interesse der allgemeinen Wohlfahrtspflege geboten, daß Private alle durchreisenden Bettler abweisen und die für solche Turchwanderer bestimmten Gaben dem Fürsorgeamt direkt zuwenden. Ein neuer Beschluß des Bayerischen Landtags in der Schächterfrage. Ablehnung des nationalsozialisti schen Antrags. — Die Zuständigkeit derLänderbe st ritten. — AmtlicheBetäubungsversuche mit chemischen Mitteln. Der Verfassungsausschuß des bayerischen Landtags beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag der Nationalsozialisten zur Schächtfrage. Der Landtag hatte bekanntlich am 8. Juli 1926 einen Beschluß gefaßt, der die Staatsregierung ersucht«, 1. alsbald gesetzliche Anordnungen zu erlassen, wonach Rinder, Schafe, Ziegen und.andere Wiederkäuer, Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Schweine und Hunde, die geschlachtet werden, vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben sind; 2. durch gesetzliche Anordnungen sicherzusteflen, daß überall dort, wo es möglich erscheint, die Betäubung des Schlachtviehs statt durch freien Kopfschlag durch mechanisch wirkend« Geräte (Schußbolzen ufhO erfolgt, die geeignet sind, die Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizuführen. Dieser Beschluß des Landtags ist bis jetzt nicht ausgesühtt worden. Zwar ist der Entwurf eines Gesetzes über das Schlachten von Tieren vom Ministerium des Innern schon vor längerer Zeit »isgearbeitrt worden, der Ministerrat hat aber den Entwurf noch zurückgesteflt, um das Ergebnis der im Gange befindlichen, den rituellen Sehächtvorschriften genügenden Betäubungsversuche chemischer Natur abzuwarten. Von den Nationalsozialisten ist nunmehr ein Antrag eingebracht worden, daß ein Gesetzentwurf im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli 1926 ohne weitere Verzögerung vorgelegt wird. Berichterstatter Abg. Dr. Buttmann (Nationalsozialist) erklärte es als eine Pflicht des Landtags, dafür zu sorgen, daß der Wille des Parlaments durch die Regierung erfüllt werde. Mttberichterstatter Abg. Dr. Scharnagl (Bay. Volkspattei) bemerkte, er habe immer noch die Auffassung, daß man hier auf eine schiefe Bahn komme und betonte, man dürfe sich über die Bedenken vom Standpunkt der Gewissensfreiheit nicht so leicht hinwegsetzen. Auch müsse die Frage der staatsrechtlichen Zulässig keit eines derartigen bayettschen Gesetzes aufgeworfen werden. Er 'verweise in dieser Beziehung aus das Gutachten von Prof. Dyross, das zu dem Schluffe komme, daß eine reichsgeschliche Regelung vorliege und die Zuständigkett der Länder nicht gegeben sei. Der Vertreter der Staatsregierung teilte mit, daß der bereits ferttggestellte Gescheut Wurf zurückgestellt wurde, um die im Gange ULM lllll Beleuditangs- Körper aller Art Kodk o. Heb' Apparate ** Aller) Fttliur, Uli Hirsdutr. 12 - TeL 704 Franz LEIBER MÖBEL ' Frauenstra$e 118 TeL 1100 ALLEIN- VERKA UF der Stein er'fchen Paradies - Betten rOscar 'jammeret / Olim vcrmals ’Pal.ülngtlmaitr g JBangestr. 18, 768 b Special-§esckäfi § für Feinkost, ‘Wild und Qeftügel ‘TCalte Qlatten, Slell/L-Qtsdtan&öibt Pf aff - Nähmaschineahaus Inhaber: Otto Pabst Ferasprecher 444 Ulm 8. D. HirscfestraBeNr.4