Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 21 (1.2.1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4904101-5441798-5442948--0920-4904940- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
**»"T T Gemeindezettung für die isroelitiscüen Gemeinden Würltembergs 8t|ngppttlo: IHIttL 4 lUidiwiuiTk tO Sctdispfcimtg Po«*ftt<*>Konto ■ MtS» «t**tM —n«mn om l.o. 1«. verlas- J|raelitifdie verlagsaaftatt S. m. b. tz. ftm(pttd|tt S.-N. tsst* (an |b Dntagaatttg.) Schriftlettnas: Stodtroddtaer X>r. Rl«g«r, Stuttgart ClmtottcaOmt« IS. Jtujtlf «aprttfi Mt tMlpnMIgt noapattUMjtUt oOt* Ottt« Homo SO Rtfd)«p(tnnlg fowitHm anjctft» uaO Staat ftajttgta Mt KtaSQtUt tO KtMispftontg Rtktamt 1.50 Ktldttranrt Pt) IDitOtrDoInngta PtrpOnflgung Ul. Jahrgang Stuttgart, f. februar Nr. 21 Amtliche Bekanntmachungen. Israelitisch«» «errat. Ueber die Prüfung der Gemeinderechnungen bestimmt die Verfassung vom 18. März 1924 8 40: ' 1) Der vom Vorsteheramt festgestellte Haushaltplan und die vom Borstrheramt geprüfte Gemeinderechnung, letztere nach Revision durch einen Rechnungssachverständigen, sind alljährlich zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Gemeindemitglieder bei der Gemeindepflege aufzulegen. Tie Auflegung ist öffentlich bekanntzumachen. 2) Nach der Auflegung ist die Gemeinderechnung vom Oberrat abznhören. Durch Erlaß des Oberrats vom 6. Mai 1924 Nr. 301, war für hie Rechnungen der Jahre 1921, 1922 und 1923 angeordnet wordm, daß diese Rechnungen keiner Prüfung zu unterziehen, sondern nur äbzuschließen seien. Es sind also nur, die Rechnungen vom 1. April 1924 an zu prüfen. Wir ersuchen di: Vorsteherämter ^um Mi tcilnng darüber, welche Rechnungen zur Prüfung abgeschlossen find, nachdem sie ,wie in g 40 bestimmt ist, nach Revision durch «inen Rechnungssachver ständigen 2 Wochen lang zur Einsichtnahme aufgelegt waren. Die Abhöv der Rechnungen durch den Oberrat erfolgt in der Weise, daß die Gemeindepflege von der Zentralkasse verständigt wird, wann die einzelne Rechnung einzuschicken ist. Bevor ein« derartige Mitteilung aus der Zentralkasse nicht erfolgt ist, hat die Einsendung der Rechnungen zu unterbleiben. Nördlinger. Der Verlag Meyer L Jessen in München ist bereit, das von Georg Landauer herausgegebene, für den Unterricht und di-: Betätigung in jüdischen Vereinen besonders sich eignende Werk „Palästina" 300 Bilder, Einleitung von Sven Hchin, mit ausführlich beschreibendem Text, 1925, zu einem Vorzugspreis von 12.— bei Abnahme bis zu 20 Exemplaren, ab 20 Exemplaren um 10.—, ab 50 l^emplaren um M 9.— pro Stück zu liefern. Der Oberrat empfiehlt das nach jeder Richtung hin wertvolle Buch den Gemeinden. Schulen, Rabbinern und Lehrern zum Bezug. Bestellungen sind an unser Sekretariat zu richten. Der Ladenpreis des Buches beträgt 20.— Nördlinger. Das Werden des Gottesglaubens. Das Werden des Gottesglaubens ist ein Pro blem, so alt und' so geheimnisvoll wie der Gottes glaube selbst. In der heiligen Schrift gehört er zu den angeborenen Ideen. Er ist ein Teil des Menschen wie d as Denken, die Sprache und das Rechtsempfinden. So wenig wie das Denken eine Erfindung der Philosophen, die Sprache eine Schöpfung der Philologen, das Rechtsbewußtsein eine Leistung der Juristen ist, ebensowenig ist der Gottesgedanke ein Werk der Theologie. Die Bibel unterscheidet von Anfang an in Gott Elohim: die schaffende Macht, die Summe der Kräfte, die in Gott sich eint, und Adonaj, den Gott, der im Menschen ist und mit ihm, für ihn wattet. Darum ist der Gott der Schöpsungsge schichte Elohim: der schaffende Gott- Sobald aber der schaffeiche Gott dem Menschen einen Teil seiner Göttlichkett zu eigen gibt, ihn zu seinem Ebenbich« bestimmt, wird von der Bibel der Doppelname für Gott gebraucht: der schaffende Gott und der innere' Gott wirken ihr Werk- Die heilige Schrift kennt und nennt sogar die Geburtsstunde der Erkenntnis dieser Gottbeseelt hett des Menschen: „Damals (in den Tagen' des Enosch) begann man Gott mit seinem Namen anzurufen (1. Buch Mose 4,26)." Daß der Gottesgchanke einen Läuterungsprozeß und eine Entwick lungsgeschichte erlebt hat, deutet die heilige Schrift an einer überaus entscheidenden Stelle selbst an (2. Buch Mose 6,3). Die unbedingte Voraussetzung des Gottesglau bens ist in der Bibel der primitive Monotheismus, die Auffassung, daß die Gottheit, ob von außen gefürchtet oder von innen begriffen, von jeher als nur in sich einhettlich gedacht. wor 1