Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 18 (16.12.1926)
- Date
- 1926-12-16
- Page
- [Seite] (sequence 3)
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dienstrs glit keinenfalls als ein« Leistung, für die der Beamte ein« Vergütung beanspruchen^ kann. Das Lernen des Schiurs kann in der Weise erfolgen, daß am Schluss« des Gottesdienstes eine kurze Mischna gelernt wird, an die sich das Lern-Kaddisch anschließt. Anstelle der Mischna genügt aber auch ein besonderes Gebet „Menucho nechauno" mit Lern-Kaddisch. Abzüge dieses Gebets sind vom Oberrat zu erhalten. 4. Wenn an dem Jahrtag ein Gottesdienst nicht ermöglicht werden kann, ist das Vorsteheramt berechtigt, di« stiftungsmäßigen Verpflichtungen an einem andern Tag ausführen zu lassen, an welchem ein Gottesdienst stattfindet. Unter allen Umständen soll aber an dem Jahrtag vorausgehenden Sabbach der Name derjenigen Person verkündigt werden, deren Jahrtag in die -folgende Woche fällt. 5. Den Gemeinden bleibt die Festsetzung eines Mindestbetrags für in Zukunft anfallende Stiftungen Vorbehalten, der aber nicht auf eine geringere Summ« als Mark 50.— bemessen werden darf. Das Vorsteheramt soll berechtigt sein in ganz besonderen Fällen Stiftungen mit geringerem Kapital anzunehmen. Nördlinger. Tagung der Israelitischen Landes, Versammlung am 28. und 29. Rov. Die Tagung der Israelitischen Landesversammlung fand diesmal in den Räumen des Württ. Wirtschaftsministeriums statt. Anwesend waren alle 19 Mitglieder der Landesversammlung und die Mitglieder des Israelitischen Oberrats. Der Präsident der Israelitischen Landesversammlung, Julius Rothschild, erösfnete die Tagung um 97* Uhr mit begrüßenden Worten und teilte mit, daß Punkt 3 der Tagesordnung „Ermächtigung des Israelitischen Oberrats zum Beitritt zur Reichsorganisation" nicht verhandelt wird, da der Preußische Landesverband den Beitritt auf Grund der vorgelegten Verfassung abgelehnt hat. Ebenso habe das Israelitische Vorsteheramt Stuttgart seinen Antrag betreffend Schaffung gehobener Lehrerstellen zurückgezogen. Der Präsident des Israelitischen Oberrats, Regterungsrat Dr. Nördlinger, wies mit kurzen Worten auf den vorgelegten Verwaltungsbericht des Oberrats für das Rechnungsjahr 1925 bis 26 hin. Wesentliche Veränderungen waren nicht zu vermerken. Der Friede innerhalb und außerhalb der Religionsgemeinschaft wurde mit Freuden festgestellt. Ein einziges Mal sah fich der Oberrat veranlaßt, gegen das antisemitische Treiben eines Pfarrers bei dessen Vorgesetzter Behörde vorstellig zu wecken. Die Zerstörung des Friedhofs P f l a u m l o ch stellte sich als «in Jugendstreich von Schulkindern heraus, dem keinerlei gchässig« Absichten zugrunde lagen. Die Eltern haben den erwachsmen Schaden ersetzt. Der Haushaltplan der Israelitischen Zentralkasse weist im Verhältnis zu dem vorjährigen keine großen Unterschied« auf. Di« zahlmmäßige Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist mehr ein« rechnerische, da der Ueberschuß aus d«m Jahre 1924 nunmehr in seiner ganzen Höhe in den Haushaltplan eingesetzt worden ist. Die übrigen Erhöhungm sind unwesentlich. Der Abmangel mit Mark 171000 ist um Mark 5000 niedriger als der vorjährige. Zur Deckung sollen 4 Prozent aus der Reichseinkommensteuer 1925 und der zweifachen Vermögenssteuer auf den 31. Dezember 1923 erhoben werden. Auf die Erhebung eines Mehrfachen der Vermögenssteuer kann in diesem Jahr noch nicht verzichtet wecken, da die Einkommensteuer 1925 noch kein sicheres Bild von der tatsächlichen Steuerleistungsfähizkeit der einzelnen Gemeindegenossen gibt. Die Landesversammlung nahm sodann Kenntnis von einem Erlaß des Israelitischen Oberrats, betreffend die Aufwertung der Jahrtagsstistungen. Der wesentliche Inhalt dieser Bestimmung ist, daß das Stiftungskapital für jede einzelne Stiftung nunmehr nach chrem Aufwertungswert berechnet werden soll, daß die Erträgnisse, aus den Stiftungen aber nicht für jede einzelne Stiftung, sondern für sämtliche Stiftungen zusammen berechnet und verteilt werdest. Die Gemeinden haben keinen Anspruch auf Ersatz des verlorenen Stiftungskapitals von /eiten Stifter; jedoch soll den geben werden, die Stiftun der Angehörigen der Angehörigen anheimgc- Mapitalien aufzufüllen. Die stiftungsmäßigen Bervf.ichtungen selbst sollen, soweit keine besonderen Ausgaben hierfür vorhanden sind, weiter erfüllt werden. Für die Zukunft bleibt^es den Gemeinden Vorbehalten, einen Mindestbotrag für anfallende Stiftungen festzusetzen, der' nicht niedriger als Mark" 50 bemessen werden darf. Diese Bestimmungen wurden von der Landesversammlung ohne Einspruch gut geheißen. Der Antrag des Rabbiners Dr. Straßburger « U l m, betreffend Prolokollsührung bei der Laydesvevsammlung, welcher dahin ging, zwei Stenogi^heu zur wörtlichen Ausnahme der Sitzungsaussprache zu engagiere^, wurde abgelchnt. Dem Antrag, sämtlichen Mitgliedern einen Auszug des Protokolls zuzustellen, wurde stattgegeben. Der Wunsch Dr. Straßburgers, anläßlich der Landesversammlungen vor einem erweiterten Hörerkreis ein die württembergischen Verhältnisse betreffendes Referat anzusetzen, wucke dem Präsidium zur Nachachtung übergeben. Ein größeres Referat hielt Ministerialrat Dr. Hirsch, der dem Oberrat für seine Arbeit im