Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 12 (16.9.1926)
- Date
- 1926-09-16
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4904101-5441798-5442930--0672-4904700- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Menschen nicht ausreiche, Versuchungen zu widerstehen, so bekennen wir durch den Jaum- Kippur die Sünde dieses Selbstbetruges. Wir fasten und erfahren an uns, wie der Mensch seine sinnlichen Triebe zu bezwingen, seine irdischen Gelüste zu meistern vermag. Mit diesem Bekenntnis allgemeiner Art begnügen wir uns indessen nicht. Wir graben tiefer und bekennen zumal im Al-Chet und in der Widduj (Oschamnu etc.) die Sünden im einzelnen und zählen sie mit Namen aus. Als Frucht dieses freimütigen BekennenS wird uns die Versöhnung mit Gott und den Nebenmenschen zuteil. Wir können dieser Versöhnung nicht entraten. Tenn nur wer Frieden hat mit Gott und den Menschen und mit seinem eigenen Herzen, hat die Freude gesunden, die ihn glücklich macht und die er für seine Lebensarbeit braucht. Ter Lebensfreude gilt Sukkaust, das dritte Fest im Monat Tischri. In Hütten fanden die Väter Schutz vor Gefahren aller Art, als sie durch die Wüste wanderten. In Hütteik wohnten die frommen Waller, wenn sie nach der Obst¬ und Weinlese an der Stätte des Tempels weilten. Mit Opfern, feierlichen Palmumzügen und lautem Jubel priesen sie den Gott, der ihnen wie einst dem Geschlecht der Wüste Speise und Trank gab zur rechten Zeit. Sie nsaren ihres Gottes gewiß und darum froh. Und immerdar wird Lebensfreude auch in. der kleinsten Hütte emporblühen, darin Glaube und Treue waltet, Liebe und Gerechtigkeit geübt wird. Wo Frieden in Gott, da Freude am Leben! Das ist die Summe aller (Gedanken und Verkündigungen der Feste des Monats Tischri. Rausch-Haschonoh, Jaum-Kippur, Sukkauß geben einen Hellen Treiklang, dessen Grundakkord noch einmal am Schimini-Azereth, dem Schlußsestc, aus der Mahnung Kohelets wuchtig an unser Ohr klingt: „Fürchte Gott und halte seine Gebote, denn das ist der ganze Mensch." Der Huldigungseid der Juden in den neuwürttembergischen Orten i. I. 1807. .Von Rabbiner Tr. Tänzer, Göppingen. Zu den 534 Juden in Altwürttemberg kamen bekanntlich mit den bis 1806 erworbenen Gebieten- Neuwürttembergs 4884 weitere, die in 50 bisher den verschiedensten Herrschaften angehörenden Orten wohnten. lieber die Art und Weise, wie die Vereidigung dieser Juden durch die württembergisthe Regierung vorgenommen wurde, ist bisher nichts bekannt geworden. Eigentümlicher Weise finden sich Aufzeichnungen hierüber sogar in den noch vollständig erhaltenen Archiven jüdischer Gemeinden aus jener Zeit, ich denke hierbei z. B. an Jebenhausen, deren 248 — Vorsteher eine für den Historiker erfreuliche Schreibselikeit betätigten, nicht vor. Das Archiv der Ortsgemeinde Jebenhausen ist 1904 durch Feuer leider vernichtet worden. Nur in den „Akten der Oberregierung" hat sich in einem Berichte eines Huldigungskommissars an den König Friedrich eine Darstellung des Huldigungsaktes erhalten. Eine Resolution des Königs Friedrich vom 9. Dezember 1806 hatte verfügt, daß die Huldigung durch die Juden in der Weise vorzunehmen sei, wie dies durch die Juden früher schon in den altwürtt. Orten geschehen war. Der Präsident der Oberlandesregierung v. Reischach sucht vergebens nach näheren Aufzeichnungen -und erhält am 24. Dezember die Auskunft, daß ausführlichere Angaben hierüber nicht vorhanden seien. Man wisse nur, daß die 14 Judenfamilien in Zaberfeld im Jahre 1795 besonders beeidigt worden seien. In Freudenthal sei dies 1794 gemeinsam mit der christlichen Einwohnerschaft geschehen. In Gochsheim habe der Commissar 1794 und 1798 die Juden auf das kleine Ratsstüble kommen lassen und ihnen dort das Handgclübde an Eidesstatt abgenommcn. Eine weitere königl. Verordnung bestimmte hierauf, daß man sich der gewöhnlichen Huldigungssormel bedienen und sich, „um den Weitläufigkeiten auSzuwcichen, welche mit der körperlichen Beeidigung der Juden verbunden sind", auf Abnahme der Handtreue an Eidesstatt beschränken solle. Im Jahre 1807 fand dann diese Huldigung in den neuwürttembergischen Judengemeinden statt. In der Regel fungierte der zuständige Kreishauptmann als Huldigungskommissar. Daß die Juden in eifrigster Weise bemüht waren, den Huldigungsakt zu einem möglichst feierlichen zu gestalten, geht aus einem sehr ausführlichen Berichte vom 7. Mai 1807 hervor, welchen der Ehinger Kreishauptmann v. Arand dem König erstattete, nachdem er die Huldigung in Buchau a. F. mit Anschluß von Kappel am 29. April und in L a u p h e i m am 3. Mai 1807 vorgenommen hatte. Er sagt da u. a.: „Die Judenschast zu Buchau, vereinigt mit jener zu Kappel, hatte durch die Feierlichkeitsveranstaltungen gezeigt, mft welcher Herzlichkeit und Attachement sie Eurer Königl. Majestät Treue und Gehorsam gelobe." Die Männer waren alle schnmrz gekleidet. Die Vorsteher, in schwarze Mäntel^ßehüllt, holten den Huldigungskommissar in seinem Absteigequartier ab. Vor der Synagoge kam der Rabbiner (wohl Maier Wolf aus Kleinnördlingen) mit einer Thorarolle im Arm der Kommission entgegen, die dann unter einem Himmel in die Synagoge geleitet wurde. Hier hielt der Commissar eine Ansprache, „zeigte ihnen, was für ein Glückliches Los die Vorsehung über sie und uns alle geworfen habe, unter dem Szepter Eurer Majestät, des gerechten und weisen