Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 8 (16.7.1926)
- Date
- 1926-07-16
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Belongs to
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— 161 — der Bayerischen Volkspartei wurde der Antrag gegen die Stimmen des überwiegenden Teiles der Bayerischen Volkspartei, der Freien Vereinigung (Zentrum und Demokratie) und der Kommunisten zum Beschluß erhoben. Da nach dem jüdischen Gesetz Tiere als nicht rituell geschlachtet gelten, wenn sie vor der Schlachtung eine auch noch so unbedeutende Gehirnverletzung erlitten haben, so kommt der Beschluß des Bayerischen Landtages einem Verbot der rituellen Schächtung in Bayern gleich. Allerdings wird der Landtagsbeschluß nicht Gesetz werden können, weil die Entscheidung über ihn der Reichszuständigkeit unterliegt. Diese Ausfassung hatte die Bayerische Regierung schon bei der Einbringung des Antrags im Landtage zum Ausdruck gebracht. Schon vor einiger Zeit hatte der bayerische Staatshaushaltungsausschuß den Beschluß gesaßt, daß die rituellen Schichtungen in Bayern entsprechend der Kopfzahl der jüdischen Bevölkerung eingeschränkt werden sollten. I Gegenüber der Beschuldigung, daß die rituelle Schächtung eine Tierquälerei bedeute, darf wohl daran erinnert werden, daß Jesus und die Apostel und mindestens die ersten 15 christlichen Bischofsgeschlechter das rituelle Schächtgebot streng beobachtet haben. Der Kirchenvater Tertullian sagt im neuenten Kapitel seiner Apologia ausdrücklich: „Eure Anschuldigung gegen die Christen, sie schlachteten Kinder und tränkten mit deren Blut das Brot beim Abendmahle muß verstummen, da wir nicht einmal das Blut von Tieren genießen und uns deshalb von erstickten und verendeten Tieren enthalten, damit wir uns auf keine Weise an Blut verunreinigen." Die Schächtvorschrift bildet den 63. der apostolischen Canones. Sie ward 533 durch Synode von Orleans und 692 durch die trullanische erneut eingeschärft. Papst Gregor III. (731—41) bestrafte den Genuß von erstickten Tieren und das Essen und Trinken von Blut mit einer 40-tägigen Buße. Noch im 12. Gcgr. ■ 1825 Wilhelm Knoller, Höbellabrth Verkaufsräume: Silberburgstr. 159 / Fabrikalionsräume: Augusienslr. 22/2.4 Werkstätten für den gesamten Innenausbau Vorhinge, Dekorationen, Möbelstoffe K MAX WILD L Co. STUTTGART RApplenstrafee 18 >» Femspr. 21220 28020 TECHNISCHES BÜRO FÜR DIE GESAMTE ELEKTROTECHNIK GAS- UND HEIZUNGS-INDUSTRIE I EIGENE BAUBÜROS IN: EHINGEN a. D. ✓ LUDWIGSBURG / EBINGEN I 1 FRANK-SEID EN g | Seidenstoffe - Bänder - Samte I GEBRÜDER FRANKj 1 Königstraße56 STUTTGART Tel. S.A.23209 § ^jiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiuiiimiiiiinmmniiniiiiiiiMiiiiiiiiiiiHniiimimHHiinnMHHiiiin)iiiiii>? Kurze Röcke % dicke Beineu. f Krampfadern ■ . 5el Krampfadern, geschwollenen Beinen, verdickten Gelenken, sind Gummistrttmpfe unentbehrlich. Sie geben einen testen wohltuenden Halt beseitigen oder vermindern die Beschwerden und erhöhen die körperliche LeistungsfShlQkeit. In Zwirn und Seide, elosl sch, porös, bis su den feinsten Geweben, unsichtbar unter Florstrümpfen su tragen. Herrenu. Dnmcnbedienufig / Für answ. Moßnnleitung Paul Hanger » Stuttgart KroaprfustrsM# Nr. 20 A (Ede Gjrm na tl uni Strasse) BLUMEN ♦ L- Schwingh&mmer Krlegsbeijgsr. 4g Telefon 21267 Photographische Kunstanstalt Th. Andersen Nachf. Paul Günther’s Erbin Stuttgart, ÖharlottanatraOw 8, Tal. S.-A. 20010 Atelier für moderne, künetlerieche Bildnisse in allen Druckverfahren Kinderbildnisse! Empfehle meine Sonderabteilung f. Helm-, Garten-, Architektur- und Industrieaufnahmen