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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-06-16 · 6 (16.6.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
6 (16.6.1926)
Date
1926-06-16
Page
[Seite] (sequence 14)
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nicht in Frage steh« und auch von einem Mangel der verschenkten Sache im eigentlichen Sinne nicht gesprochen werden könne. Dennoch müsse der K 526 angewendet werden, weil ihm ein Rechtsgedanke zugrunde liege, dessen Bedeutung über die im Gesetz ausdrücklich geregelten Fälle hinausgreift. Diesen rechtlichen Grundgedanken formuliert das Reichsgericht dahin, ,chaß die Voll zichung einer der Schenkung beigefügten Auflage die Schenkung nicht gegen den Willen des Be schenkten in ihr Gegenteil verkehren, den Be , schenkten also nicht ärmer machen dürfe, als er ohne die Schenkung gewesen wäre." Das Reichsgericht setzt weiter auseinander, daß die beklagte Kirchengemeindc nach Lage der Um stände die Entwertung der Schenkung nicht ver meiden konnte, zumal sie nach KZ 634 ff., 643 A. L.-R. II, 11 BerwaltungSordnung für das kirchliche Vermögen in den östlichen Provinzen der Preuß. Landeskirche vom 17. 6. 1893KK 313, 32 (kirchl. Ges. und Ver. Bl. von 1893 Nr. 4, S. 23) zu mündelsicherer Anlage verpflichtet ge wesen sei und daher die Entwertung dem Klage anspruch gegenüber geltend machen dürfe. Zu dem selben Ergebnis kommt das Reichsgericht nach dem aus den Umständen zu entnehmenden Willen der Parteien, daß der Anspruch auf Vollziehüng der Auflage nur solange gegeben sein solle, als^die Schenkung einen ausreichenden. Zinsertr^ gewähre, weil der Schenkerin nicht der Wilst un terstellt werden könne, an der Gefahr bif Er Haltung der 7500 Mark dauernd teilzunAmen. Die vollständigen Entscheidungsgründe dieses interessanten Urteils sind in einer Rcche von Fachzeitschriften veröffentlicht, u. a. in der Monatsschrift des Verbandes der Friedhofsbeamten Deutschlands „Ter Friedhof" vom Februar 1926, Seite 15, auf die hier verwiesen wird. Die Gemeinde darf sich also bei der Pflege der von ihr übernommenen Gräber auf das Not wendigste beschränken, falls die noch vorhandenen Stiftungsgelder nicht wesentlich über den von der Gemeinde für Gräberpflege festgesetzten Min destsatz hinausgehen. Umarbeilen von Betten Betttedern mit den modernsten Maschinen innerhalb einiger Stunden, event. im Beiseln der Kundschaft Ersatz von Schlfiud-.en in alten Farben nur la. Qualität und Nachfallen mit Federn oder Daunen in allen Preislagen. Betten - ezial - Uesehüft En^en Binder Panlinenstra$e 43 (Ecke Augustenstra^e) Telefon 7721 Eiektristhe N&herci im Hause Aus der Wett des Judentums. Ter Berfassiingsenmurs für den Reichsverband fcrtiggcstcllt. Berlin (ITA). Ter 15glicdrige Ausschuß, der von den Vertretern der Landesverbände in der Sitzung vom 25. April ds. Js. zwecks Ausarbeitung eines Entwurfes der Verfassung des Reichsverbandes der deutschen Juden eingesetzt wurde, hielt am 6. ds. Mts. in Berlin eine Sitzung ab. Ten Beratungen lag ein vbn Herrn Oberlandesgerichtsrat Tr. Neumeyer, München, vorgelegter Entwurf zugrunde, der mit einer Reihe von Aenderungen die Billigung des AusschuffuS fand. Ter Entwurf der Verfassung, deren In krafttreten für den 1. Januar 1927 in Aussicht genommen ist, wird Mitte Juli durch die Vertreter der Landesverbände endgültig festgesetzt werden. Das russisch« Siedln»gsw«rk. Berlin (ITA). Tr. James N. Rosenberg aus Newyork, erster Vizepräsident des American-Jcwish Joint Distribution Committee, und Tr. Bernhard Kahn, der Direktor des Europawerks des Joint, sind soeben aus Rußland, wo sie in einem mehrwöchigen Aufenthalt die Lage der jüdischen Bevölkerung in den Städten und den Fortgang des Siedlungswerkes auf dem Lande eingehend studierten, nach Berlin zurückgekehrt. Den Darlegungen der beiden Herren ist zu ent nehmen: Sehr schwere Eindrücke empfängt man, wenn man in Rußland das jüdische ökonomische Leben studiert. Der einzige Lichtblick ist gegenwärtig das auf dem Lande vor sich gehende Siedlungswerk. In Moskau, Odessa, Simferopel, Cherson usw. sprachen wir mit vielen Hunderten Repräsentanten des jüdischen Lebens in Rußland, sowie mit sehr zahlreichen jüdischen Siedlern, endlich auch mit führenden Männern der Regierung. Alle sprachen mit großem Enthusiasmus über das Werk des Agro-Joint und wünschten als eine Sache von erster Wichtigkeit in Rußland eine Fortsetzung und Erweiterung dieses Werkes. Da die frühere zarische Regierung das jüdische Element in Ansiedlungsrayons zusammenpferchte und es der primitivsten Rechte beraubte, wurde OüQOOOQcrQOQrrrzrrOrr n Kein KaffeekrSnzdien n ohne meinen hervorragenden Q Bohnenkaffee ö Olga-Mischung das Pfund M. 4.50 u £3 £3 £3 £3 £3 £3 £3 £3 Nur zu haben bei gC.lL Herrmann - Olga-Ecke g £3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3£3

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