Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 11 (15.2.1925)
- Date
- 1925-02-15
- Page
- Seite 230 (sequence 4)
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mmm - 230 - wird Lazarus in etnetUrhtntye vom 5.Februar1375 bqeichnet (Günter Nr. 410). Inzwischen waren die Rottweiler Juden in den ersten Wochen des Jahre» 1349 und zwar auf Veranlassung des .Rates und der gemeinen Bürgerschaft" alle ermordet und ihre Habe von Rottweil konfisziert worden. Sie teilten das furchtbare Schicksal mit ihren Glaubensbrüdern in Bopfingen, in Hall, in Ohringen, in Mergentheim, Stuttgart, Ulm und in anderen württembergischen Orten. Kaiser Karl IV. als Schutzherr der Juden war über die Untat der Rottweiler entrüstet. Durch seine Landvögte, die Grafen Eberhard und Ulrich -von Württemberg, legte er ihnen als Sühnegeld für den Judenmord und für die Konfiskation der Judengüter eine Buße von siebenhundert florentiner Gulden auf, die am 6. April 1349 bezahlt wurden (Günter Nr. 226). In der erhaltenen Quittung wird unter den von den Rottweilern geraubten Grundstücken „Davides Kuchen" (Küche) besonders genannt. Ein halbes Jahrhundert später hören wir, daß sich inzwischen noch keine neue Judenfiedlung in der Stadt gebildet. Am 19. Dezember 1401 fordert PfalzgrafLudwig von den Rottweilern auf Weisung sein» königlichen Vaters die fällige halbe Judensteuer (daf.Nr.644). Der Hofschreiber Johannes Kirchheim bemerkt in dem Bericht über die Ausführung dieser Weisung, daß sich in Rottweil keine Juden befinden. Eine Judenfiedlung hat also nach dem Judenmord von 1349 in Rottweil nicht mehr bestanden. Vereinzelt mögen wohl dann und wann Juden dort eine Unterkunst gefunden haben. So wird im Ratsprotokoll voni21. April 1633 einem Juden die jüngst erhöhte Kontribution auf 12 Gulden monatlich ermäßigt .um seiner gegen die Stadt erwiesenen Treuherzigkeit willen." Aus demselben Protokoll geht hervor, daß die Juden der Stadt damals ern hohes Schutzgeld zahlen mußten (Geiselhart, Rottweil im Dreißigjährigen Kriege S. 50). Während des Schwedenkrieges waren nur. zwei Judenfamilien Rottweiler Schutzjuden, Salomon aus Lauingen und Simeon (hebr. Schimon, daher Schimmeljud genannt), der bisher in Horb und Rexingen ansäßig gewesen war. Letzterer handelte mit Tuchen, Gewürzen und Spezereien. Da» jährliche Schutzgeld betrug für Simeon vierzig, für Salomon zwanzig Taler. Salomon hatte der Stadt einen wertvollen Dienst erwiesen, der ihm durch die Aufnahme in Rottweil gelohnt worden war. Wahrscheinlich ist er der bereits 1633 erwähnte Schutzjude. Simeon ist 1658, Salomon 1661 verstorben. Am 13. Oktober 1785 wurde von Bürgermeister und Rat eine Judenordnung erlassen, die Handel und Wandel der Juden in Rottweil genau regelte. Sie wurde am 2. März 1798 durch das „Juden-Manifest" ergänzt und erweitert. Die Begründnng einer neuen Gemeinde ist aber erst im 19. Jahrhundert möglich geworden. Sie ist eine unmittelbare Folgf der Einverleibung der Stadt in das Kurfürstentum Württemberg (23. November 1802). Allerdings bestand die Gemeinde noch im Jahre 1806 aus nur zwei Familien, der des MoseS Katz von Mühringen und der des Abraham Bernheim von Hechingen. Sie bildete vorerst eine Filialgemeinde von Mühringen, die erst am 1. April 1924 eine selbstständige Gemeinde geworden ist. Am 1. November 1812 zählte man in Rottweil 15 Juden. Im Jahre darauf beginnt der eigentliche Zuzug; am 3. Dezember 1858 war ihre Zahl auf 101, am 3. Dezember 1871 auf 131, am 1. Dezember 1880 auf 136 Juden gestiegen. Gegenwärtig zählt man 88 jüdische Einwohner in der Stadt. Ihr erster Religionslehrer war S. Neuburger (1822), dem Lehrer Wolfsweil (1830) und Löwenthäl (1830-1832) folgten. Von 1832 bis zu seinem am 1. August 1843 in seinem 33. Lebensjahre erfolgten Tode war der in Mühringen am 10. März 1810 gebürtige Jakob HeinSfurter, Religionslehrer, Vorbeter und Schächter. Sein Nachfolger war Maier H. Levi, der Anfang des Jahres 1844 von Aldingen bei LudwigSburg hierher kam. Ihm folgte der am 11. Nov. 1818 Vereinsnachrichten. 28ir bitten nochmals höflichst um Einsendung der Jahresbeiträge für alle Wohlfahrtsvereine. Falls die Zahlungen bis 1. März nicht erfolgt find, werden die Beiträge gegen eine Ganggebühr von 50 Pfg. eingezogen. Israel. Fürsorgeamt P,stsche«,»t, 18483 H,sPit«lstr,ße SS » Der Israelitische Franenverein veranstaltet am Purimsefl, Dienstag, den 1V. Mürz abends 8 Uhr im Kunstgebäude einen Wohttätigketts- Abcnd und ladet hiezu die Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins höflichst ein. Der Ansschnß d. Jsr. Franenvereins