Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 7 (15.10.1924)
- Date
- 1924-10-15
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
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p Zur Geschichte der Juden in Buchau und Kappel. Zum ersten Male werden Juden in Buchau -im Jahre 1577 in Verträgen zwischen der ehemaligen Reichsstadt und dem freiweltlichen Damenstift mit dem Hinweis erwähnt, daß sie nur für eine unbestimmte Zeit ausgenommen werden sollen. Seitdem wohnen Juden ununterbrochen in Buchau. Sie standen hier unter doppeltenr Schutz, indem sie gleichzeitig Schützlinge der Reichsstadt und der Fürst-Aebtissin waren. Nach einer Ueberlieferung kamen die ersten Juden aus ^runsheim, O.A. Ehingen, hierher. In den benachbarten Herrschaften Scheer und Dürrmentingen standen die Buchauer Juden gegen ein Schutzgeld in gräflich Friedberg-Scheer'schem Schutz; für das auf einen Tag beschränkte Aufenthaltsrecht im Gebiet der Reichsstadt Biberach mußten sie jährlich 20 Gulden zahlen; an die Herrschaft nach Wolfegg mußten sie ein Schutzgeld von 20 Gulden entrichten, für die ihnen erlaubt war, deren Gebiet zu betreten; an die Reichsstadt Buchau mußten sie schließlich für die Aufnahme „seit alten Zeiten" 100 Gulden Abgabe leisten. Ihr ältester Friedhof lag „hinter > Kappel". Am 9. Dezember 1659 baten Moyses! Israel und Abraham, Juden aus Aulendorf! und Buchau, um die Zuteilung eines „Gemeini plätzleins" in dem Kutzenwinkel der Insel, der! noch heute der Gemeinde als Begräbnisstätte j dient. Noch vor 40 Jahren zeigte man hier! den Grabstein des im Jahre 1675 verstorbenen Abraham Günzburg von Aulendorf. Da die Nachbargemeinden Mittelbiberach und Aulendorf ihre Toten in Buchau beisetzten, gewann Buchau die Vorrechtstellung der Muttergemeinde, zumal als 169^ die Juden aus Aulendorf ausgewiesen wurden. Sicher besaß die Gemeinde schon damals ihren Rabbiner und Schächter. Der älteste erhaltene Anstellungsoertrag stammt allerdings erst aus dem Jahre 1731. Damals wurde Hirsch, der bis dahin in Deggingen tätig gewesen, gegen eine Zahlung von 48 Gulden als Rabbiner, Vorsingex und Schächter angestellt. Er verpflichtete sich, die rabbinische Befähigung vom Rabbinate in Oettingen beizubringen, um zur Vollziehung aller rabbinischen Funktionen autorisiert zu sein. Für den Unterricht der Knaben sollte er eine Vergütung von 50 Gulden erhalten. Er ist bis 1754 in Buchau , tätig gewesen. Ihren Gottesdienst verrichteten die Juden damals noch in Betstuben, von * denen sich noch heute die Reste von drei nach-! weisen lasten. Der Bau eines bescheidenen! Gotteshauses wurde ihnen erst 1760 gestattet.! Während des ganzen 18. Jahrhunderts hörten! die wirtschaftlichen Beschränkungen und Plackereien i nicht auf. Im Jahre 1705 wurde verfügt, daß! ein verehelichter Jude nicht mehr als ein Roß, eine Kuh und eine Geiß auf die Weide treiben durste. Die Judenartikel von 1785 und 1786 brachten ihnen keine Erleichterungen, ebensowenig die „Schutzartikel und Verhaltungsbriefe für die Reichsstadt Buchaustche Judenschaft" vom 1. Januar 1794. Die Folge dieser Einengungen waren die trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde. Als sie ein Darlehen von 30 Gulden aufnehmen wollte, mußte sich die ganze Gemeinde in soliänm verbürgen. Diese unerträgliche Lage, die noch dadurch verschlimmert wurde, daß der Magistrat sein Recht, den Juden Wohnrecht zu geben oder zu nehmen, willkürlich zum Nachteil der Juden mißbrauchte, veranlaßte die Buchauer Juden, sich an die Stiftsregierung mit der Bitte zu wenden, ihnen auf Stiftsgebiet in Kappel das Niederlassungsrecht zu gestatten. Tatsächlich gestattete die Fürst-Aebtissin, Gräfin von Zeil- Wurzach, unter dem 18. September 1793 in einem Schutzbrief, der gegenwärtig im Federseemuseum aufbewahrt wird, zwölf Schutz- und Stammjuden die Niederlastung in Kappel und überließ ihnen zur Erbauung von Häusern einen großen Garten gegen die Entrichtung eines BodenzinseS. Besonders erfreulich war die Bestimmung des auch sonst eine milde Gesinnung bekundenden Schuhbriefes, daß die Kinder der Stammjuden die christlichen Schulen in Buchau ohne Entrichtung von Schulgeld besuchen durften. Mit der israelitischen Gemeinde in Buchau wurde ein Uebereinkommen getroffen über die gemeinschaftliche Benützung der Synagoge, über Rabbiner, Vorsänger, Friedhof u. s. w. Die fürstliche Regierung unterstützte sie aber in dem Streben nach einer eigenen Gemeinde und einem eigenen Gotteshause. Bereits im Jahre 1802 konnte die junge Gemeinde ihr Gotteshaus im Beisein der Fürst-Aebtissin mit einer Rede des Rabbiners Wolf feierlich einweihen. In ihr leitete der Buchauer Rabbiner regelmäßig den Sabbathnachmittaggottesdienft, während er einmal im Monate dort am Sabbathmorgen predigte. Gleichzeitig wurde EliaS Landauer aus Hohenems als! Lehrer und Vorsänger angestellt. Kappel besaß dann von 1835 bis 1857 sogar eine eigene Konfessionsschule, deren Lehrer Leopold Hofheimer (geb. 1808 in Laupheim) bis 1865, S. Levi aus Mühlen und Forchheimer aus Niederstetten waren. Den Gottesdienst versah von da an Lehrer L. Bernheim aus Laupheim, bis am 25. Februar 1873 die Vereinigung der beiden Gemeinden Buchau und Kappel beschlosten wurde. Am lO.Mai 1873 fand in Kappel der letzte Gottesdienst statt, bei dem Rabbiner Weimann predigte. Am 6. März 1882 ist schließlich das baufällige Gotteshaus abgebrochen worden. Während 1859 Kappel noch 161 jüdische Einwohner zählte, - 1828 waren es 131 gewesen - wohnt heute dort kein Jude mehr.