Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 5 (15.8.1924)
- Date
- 1924-08-15
- Page
- Seite 69 (sequence 5)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4904101-5441785-5442881--0130-4904178- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
s Maßnahmen in Fragen der Fürsorgeerziehung bei Ausländern getroffen und für nichtdeutsche Kinder wie für reichsangehörige gesorgt. Für die jüdische Wohlfahrtspflege ist in dem Jugendwohlfahrtsgesetz die Bestimmung besonders wichtig, daß bei der Zusammensetzung der Jugendämter die freie Wohlfahrtspflege weitgehend berücksichtigt wird. Diese Bestimmung ist in Württemberg durch die Übertragung der Jugendgerichtshilfe an das evangelische Jugendsekretariat, das die Zentralstelle aller privaten Jugendwohlsahrtsorganisationen bildet, bereits restlos durchgeführt. Das Jugendwohlfahrtsgesetz regelt die Einzelausgaben der Jugendämter: den Schutz der Pflegekinder, das BormundschastSwesen, die Schutzaufsicht und die öffentliche Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger. Pflegekinder und uneheliche Kinder, die bei der Mutter untergebracht sind, stehen unter der Aufsicht der Jugendämter. Diese Aufsicht erstreckt sich auch auf Kinder in Anstalten, soweit diesen nicht Befreiung von der Aufsicht erteilt ist. Die Erlaubnis der Jugendämter ist vor der Aufnahme von Kindern in Anstalten einzuholen. I Das Gesetz sieht vor, daß bei solcher Unterbringung Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis der Kinder genommen wird. Das Jugendamt ist grundsätzlich Vorniund über alle unehelichen Kinder des Bezirkes („Amtsvormundschaft von Gesetzes wegen").' Die Vormundschaft des Jugendamtes kann durch Einsetzung eines Pflegers vor der Geburt des Kindes vermieden werden. Eine Abgabe der Amtsoormundschaft kann auf Antrag an den Leiter von Jugendanstalten erfolgen. Die ( Schutzaufsicht über Minderjährige soll die Fürsorgeerziehung soweit möglich ersetzen. Ein Pfleger, der das Religionsbekenntnis des Jugendlichen haben soll, wird in solchen Fällen für das minderjährige Kind bestimmt. (Schluß des Berichtes folgt in der nächsten Nummer). Aus dem Schriftsätze Israels. * Gebet. (Psalm 144). 1. Ich danke Dir, daß Du mich kämpfen lehrtest. Daß meine Faust mit Kräften Du bewehrtest. Du, meine feste Burg, mein Zufluchtsort! Der Völker einst zu Füßen mir gezwungen Und meine Feinde nieder hat gerungen. Sei mir auch jetzt mein Schuh, mein Schild, mein Hort! - 2. Was gilt ein Mensch vor Dir, daß du ihn achtest. Daß Deiner Hilfe Du ihn wert betrachtest. Der kaum geboren schon dem Nichts verfällt? Mein Dasein ist ein Windhauch im Ermatten, Mein Leben gleicht dem flücht'gen Sonnensschatten. Was gel(e ich vor Dir, dem Herrn der Welt? 69 - 3. O fahre nieder aus den Wolkenhöhen, Laß Felsen wie den Rauch im Sturm verwehen. Daß jäh verstummt des Lästrers frecher Witz! Errette mich aus wieder Ströme Wogen, Der Blitzstrahl sei der Pfeil auf Deinem sBogen — Die frevle Faust zerschmettere Dein Blitz! 4. Ich will Dir fingen 'neue Jubellieder, , Will dichten Dir die frommen Psalmen wieder. Wenn Du mich gnädig beimführst aus dem Krieg. Wie David Du befreit aus Mörder Händen, So laß auch mich nicht ehrlos, wehrlos senden — Du gabst gerechter Sache stets den Sieg! 5. Ob unsrer Söhne, die in Jugend glühen. Ob unsrer Töchter, hie in Zucht erblühen So schlank und schönj, des Tempels Ebenbild, Ob unsrer früchteschweren reichen Auen, Die wie ein Gottesgarten anzuschauen. Und ob der Herdenzahl auf dem Gefild. 6. Laß unsere Jugend picht in Elend sterben. Laß sie nicht hilflos siechen und verderbe». Laß nicht den Kriegsschrei gellen durch das Land! Du wirst uns Deine Liebe treu erhalten — Heil uns. Du läffest Deine Allmacht walten, Heil uns, wir stehn in unsres Gottes Hand!! l)r. P a u l Rieger. Aus den Gemeinden Württembergs. Stuttgart. Die allmonatliche Sitzung des Fürsorgerates fand diesmal am 21. Juli 1924 unter der Leitung de« Stadtrabbiners Dr. Rieger statt, j da Arthur Essinger verreist war. Die Sitzung beschäftigfe sich zuerst mit der neuen .Reichsverordnung über die' Fürsorgepflicht, über die Fräulein Hirsch anregend berichtete. An der lebhaften Aussprache über das Referat beteiligten sich Stefan Strauß, Kops, Josef Schwarzschild, Sanitätsrat Dr.Weil und Dr. Rieger, der auf Anfrage der Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß die Verordnung eine Sicherung und Festigung der privaten Wohltätigkeit herbeiführen wird, da sie durch die Zusammenarbeit mit den behördlichen Stellen eine mehr öffentlich' rechtliche Gestalt annehmen wird. Der religiöse Charakter der Fürsorge wird dadurch gesichert, daß der Verhandlungen und Beschlußfaflungen der öffentlichen Armenfürsorge der erste Ortsgeistliche jedes religiösen Bekenntnisses zur Mitwirkung berufen ist. j Die Fürsorgerin berichtet hierauf über die wirtschaftlichen, sozialhygienischen und sozialpädagogische» Hilfeleistungen des Fürsorgeamtes, über deffen Zusammenarbeit mit der nichtjüdischen! Wohlfahrtspflege und über die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Wohlfahrtvereine in Stuttgart, die erfreulicher Weise in der letzten Zeit gute Fortschritte gemacht hat. Dr. Rieger dankt unter Zustimmung aller Anwesendest Fräulein Hirsch für diesen Bericht, der eine» tiefen Ginblick in die vorbildliche Wirksamkeit der Fürsorgerist geboten habe, deren persönliche Arbeit gar nicht hoch genug eingeschätzt werden