Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Volume
- 1 (1937 - 1938)
- Issue
- 9 (1.5.1938)
- Date
- 1938-05-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 9 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFALZ Seite 3 Werbebetriebes zur Irreführung der Bevölkerung oder der Behörden bewußt zu verschleiern, wird mit Zuchthaus, in weniger schweren Fällen mit Gefängnis, jedoch nicht unter einem Jahr, und mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer für einen Juden ein Rechtsgeschäft schließt und dabei unter Irreführung des anderen Teils die Tatsache, daß er für einen Juden tätig ist, ver« schweigt". Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Der Reichsminister des Innern hat in einem Erlaß nähere Be» Stimmungen darüber getroffen, wann aus dem Meüderegister Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden können. Aus* kunft ist weiter, soweit es aus dem Melderegister ersichtlich ist, darüber zu geben, ob eine Person Jude ist, während über die Misch' lingscigenscnaft keine Auskunft zu erteilen ist. .' « , > V . i; ■ , Durch die vorgesetzten Dienststellen ist es den preußischen Weinbaudomänen verboten worden, Weine an Nichtarier abzu' setzen. Der Verband deutscher Naturweinversteigerer e. V. in Trier hat nunmehr bestimmt, daß die Mitglieder von jetzt an gehalten sind, nur über den Weg des arischen Vermittlers oder Händlers ihre Weine auf den Verteilerweg zu bringen. Verkäufe an Nicht* aricr bedeuten für das betreffende Mitglied, daß es damit nicht mehr weiter Mitglied des Verbandes sein kann. V * Der Bürgermeister von Bad Schandau hat eine Polizei« Verordnung erlassen, die Juden in Zukunft den Aufenthalt in dem Kurort unmöglich macht. Juden dürfen nach der Verordnung in Bad Schandau nicht aufgenommen werden, da keine Privathäuser, Gaststätten und Fremdenheime vorhanden sind, in denen sich nur deutschblütige weibliche Personen über 45 Jahre aufhalten. Aus der Pfalz Bekanntmachung des Verbandes der Isr. Kultusgemeinden der Pfalz. Die Reichregierung hat am 28. März 1938 nachstehendes (.lesetüber die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen erlassen, von welchem wir hiermit Kenntnis geben: § 1 1. Die jüd. kiiItu.sVereinigungen und ihre Verbände erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. 2. 'Mit Ablauf des 31. 3. 38 verlieren die jüd. Kultusvereini' gungen und ihre Verbände die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie diese bisher besaßen. Sie sind von diesem Zeitpunkt an rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts. Die Eintragung in das Vereinsregister ist nachzuholen. § 2 Die Beamten der in § 1 Abs. 2 genannten Vereinigungen und Verbände verlieren mit Ablauf des 31. 3. 38 ihre Beamteneigen» schaft. Sie treten mit demselben Zeitpunkt zu den Vereinigungen und Verbänden in ein bürgerlich'rechtliches Dienstverhältnis, auf das die bisherige Regelung ihrer Rechte und Pflichten entspre«1 chende Anwendung findet. V §3 1. Der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde be» dürfen: Beschlüsse der Organe der jüdischen Kultusvereinigungen und ihrer Verbände i a) bei Bildung, Veränderung und Auflösung der Vereinigungen und Verbände, b) bei Veräußerungen oder wesentlichen Veränderungen 'von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwert haben, insbesondere von Archiven oder Teilen von solchen. "* -e 2. Die höhere Verwaltungsbehörde kann gegen die Berufung der Mitglieder der Organe der jüdischen Kultusvereinigungen und ihrer Verbände Einspruch""erheben. § 4 Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten kann zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern Rechts' und Verwaltungsvor' Schriften erlassen. §5 i 1. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. 1. 38 in Kraft. 2. Mit diesem Zeitpunkt treten entgegenstehende Bestimmungen außer Kraft. 3. Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes für das Land Oesterreich bleibt vorbehalten. . \ Sprechstunde der Beratungsstelle des Hilfsvereins der Juden in Deutschland e. V. in Mannheim E 7, 28: jeweils Dienstag und Freitag von ValO bis 12«,.' Uhr. in Kaiserslautern: Montag, den 9. Mai von 10 bis 12'.• Uhr im Nebenraum der Synagoge. Letzter Einsendungstermin für die nächste Nummer: 17. Mai. JUDISCHER KULTURBUND FÜR DIE PFALZ Mitglied des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland. 8. Kulturbundsveranstaltung: KONZERT des Streichquartetts des Jüdischen Kulturbundes Rhein «Main in Landau: am Dienstag, den 10. Mai, abends 8.15 Uhr im Gemeindesaal in Pirmasens: am Mittwoch, den 11. Mai, \ abends 8.15 Uhr im Gemcindcsaal in Kaiserslautern: am Donnerstag, den 12. Mai, abends 8 Uhr in der Synagoge. * Ausführende : , , An nie Steiger'Betzak, 1. Violine Rubin Rabinowicz, 2. Violine Theo Ratner, Bratsche und Zeelander, Cello. Einlaß n in gegen Mitgliedsausweis! Jüdischer Kulturbund für die Pfalz Die Ortsgruppen, Landau, Pirmasens und Kaiserslautern- Einsetzung eines neuen Lehrers für die Gemeinde Edenkoben und für die Nordpfalz. Mit dem 1. Mai 1938 tritt Herr Lehrer Benno Kesstecher aus Kijln Rh. sein Amt als Lehrer und Kantor der isr, Kultusgcmcindc Edenkoben und als Religionsichrer für die isr. Kultusgcmcinden der Nordpfalz an. Herr Lehrer Kesstecher wurde am 20. März 1917 zu Köln geboren, besuchte das Reformgymnasium „Jawnc" in Köln bis zur Unterprima, trat im gleichen Jahre in die Talmud»Thorah» Oberrealschule in Hamburg ein, die er im März 1936 mit dem Zeugnis der Hochschulreife verließ. Von 1936 bis 1938 besuchte er die Isr. Lehrerbildungsanstalt in Würzburg, die er in diesem Jahre absolvierte. HcTr Lehrer Kesstecher veröffentlichte in verschiedenen jü» dischen Zeitungen Aufsätze und literarische Beiträge. Im März 1938 erschien im Joachim Goldstein'Verlag seine Gedichtsammlung: Die Wunderleiter. Vor der Berufswahl, ein Wegweiser für jüd. Eltern und Kinder. Die Schrift stellt eine Gemeinschaftsarbeit der Abteilung Be» rufsausbildung und Bcrufsumbildung, der. Jüdischen Gemeinde Ber> lin und des Zentralverbandes jüdischer Handwerker dar. Sic ist dazu bestimmt, Eltern und Kindern bei der immer schwerer werdenden Berufswahl dadurch Hilfe zu leisten, daß sie ihnen eine umfassende Vorstellung über die zur Wahl stehenden Berufe, ihre fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und alle sonstigen mit der Berufsausbildung zusammenhängenden fragen vermittelt. Das Buch ist zum Preise von RM. 0.50 (bei Abnahme von mehr als 10 Exemplaren RM. 0.45, bei Abnahme von mehr als 50 Excm» plarcn RM. 0.40) zuzüglich Porto und Verpackung durch ■ die Rcichsvertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Zentral» wohjfahrtsstclle, Jüdischer Buchverlag gegen Voreinsendung des Betrages auf deren Postscheckkonto Berlin 140 617 zu beziehen. Isr. Kinderheilstätte in Bad Kissingen e. V. Wir erlauben uns auf unsere Heilstätte für kranke und erho» lungsbedürftige Kinder aufmerksam zu machen. Unsere Anstalt besteht schon über 30 Jahre und wir nehmen in 5 Serien über 400 Kinder jährlich auf. .'Unsere Anstalt ist, ohne uns zu rühmen, mustergültig und die Erfolge sind geradezu glänzend. Unser Heim wird streng rituell geführt; die Solbäder sind, insbesondere für die Entwicklung der Kinder, in ganz hervorragendem Maße heilsam. Die Kinder werden von geprüften Kindergärtnerinnen betreut. Die Kost ist anerkannt vorzüglich und reichlich. Höhensonne steht zur Verfügung und die ärztliche Leitung obliegt einem eigenen An» staltsarzt und einer Oberin. — Die Abwanderung macht sieh heute schon fühlbar und wir sind unter allen Umständen bestrebt, vjm Interesse der heranwachsenden jüdischen Jugend, unsere Kapazität voll auszunützen. Falls die Absicht besteht kranke und erholungs» bedürftige Kinder in unser Heim zu entsenden, bitten wir um gc« fällige Nachricht und sind alsdann gerne bereit mit genauen Einzel» heiten näherzutreten. Persönliche Nachrichten. Empfehle Versicherungen aller Art, besonders mache ich auf meine günstige Krankenversicherung aufmerksam. Julius Kohlmann, Neustadt Weinstraße. Die richtige Entscheidung treffen Sie beim Möbelkauf, wenn die von Ihnen gewählten Möbel so gearbeitet sind, daß Sie die Gewißheit haben, Stücke von bleibendem Wert und ständiger Freude erworben zu haben. Derartige Möbel finden Sic bei S. Krämer, Möbel< und Bettenhaus, Karlsruhe, Kaiserstraße 30, Fernsprcch*Anschluß Nr. 4263. ' \'