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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz · 1937-11-01 · 3 (1.11.1937) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
Volume
1 (1937 - 1938)
Issue
3 (1.11.1937)
Date
1937-11-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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* V;.. , : " ■ . . Nr. 3 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFAtZ Seite 3 Zulassung im Jüdischen Pressewesen. Das Rcichsministcrium für Volksaufklärung und Propaganda fibt bekannt, daß auf Grund der zahlreichen Anmeldungen izur Zulassung als Redakteur bzw. Mitarbeiter im jüdischen Presse« wesen die Bearbeitung der eingereichten Anträge noch einige Zeit erfordert und daher Ausweise bzw. Bescheinigungen erst zum I. Januar 1938 ausgestellt werden können. Bis zu diesem Termin dürfen alle Antragsteller auch ohne besonderen ZulassungsbescheicK in der jüdischen Presse tätig sein. Preisausschreiben. Blaue Beitragskarte 1938 39. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle, wendet sich auch in diesem Jahr an die jüdischen Künstler mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Preisausschreiben für die Wohlfahrtsmarken des 5. Sammeljahres der „Blauen Beitragskarte". Die „Blaue Beitragskarte" dient der Mitttelbeschaffung für Hilfe und Aufbau. Die Mittel finden Verwendung für die Unterstützung der Armen, - die Pflege und Gesundheit der Kinder, die Fürsorge für die Alten, die Erhaltung jüdischer Schulen, die Förderung von Berufsumschichtung und Auswanderung, Rat und Kredithilfe für den jüdischen Kaufmann. Die Sammlung wird in allen Gemeinden Deutschlands im Auf« trage der Zentralwohlfahrtsstelle durchgeführt. Die Spenden werden durch Marken in den Werten von 0,25 bis 5.— RM. quittiert. 1 Die Marken des 1. Beitragskarten jahres zeigten die einzelnen Ge» biete der sozialen Arbeit, des 2. Beitragskarten jahres die jüdischen Feiertage, des 3. Beitragskartenjahres die jüdischen Stämme, des 4. Beitragskartenjahres biblische Gestalten. Wir fordern die jüdischen Künstler auf, für das 5. Jähr Entwürfe für die neuen Marken einzureichen. Nachstehend die Bestimmungen für das Preisausschreiben. 1. Jeder Künstler, der Mitglied des Reichsverbandes der jüdischen Kulturbünde' ist, darf sich an diesem Preisausschreiben be« teiligen. 1 2. Für jeden Monat des Jahres ist ein Entwurf einzureichen. 3. Das Jahr der „Blauen Beitragsmarken" beginnt mit dem 1. April 1938. 4. Der Entwurf muß Angaben über das vorgesehene Druckver« fahren enthalten. 5. Jede Marke maß außer der gewählten Darstellung die Be* Zeichnung des Monats deutlich sichtbar tragen und genügend Raum für den Eindruck vorsehen. 6. Die Marken haben im einzelnen eine Größe von 30X40 mm. 7. Die Anschrift für alle Einsendungen zu diesem Preisausschrei» ben lautet: Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Ab* teilung Zentralwohlfahrtsstelle (Blaue Beitragskarte) Charlotten« bürg, Kantsrraße 158. 8. Die Entwürfe sind mit einem Kennwort zu versehen, der Name und die Adresse des Einsenders sind mit dem Kennwort zusammen in einem besonderen verschlossenen Briefumschlag einzureichen. 9. Letzter Termin für die Einsendungen ist der 10. Dezember 1937. 10. Es sind 3 Preise von RM. 300.—, 200.— und 100.— ausgesetzt. II. Die Prüfung der Entwürfe und die Entscheidung über die Zu« teilung der Preise erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges durch die Reichsvertrerung der Juden in Deutschland, Abtlg. Zentralwohlfahrtsstelle, in Gemeinschaft nach ihrem Ermessen mit den hinzugezogenen künstlerischen Sachverständigen und Persönlichkeiten aus den jüdischen Organisationen. 12. Die preisgekrönten Entwürfe bleiben Eigentum der Zentral« wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die damit das Recht/ der Vervielfältigung* erwirbt. 13. Die Preisträger werden bis zum 31. Dezember d. Js. von der Zentralwohlfahrtsstelle durch Brief benachrichtigt. Die Rechtsstellung der Juden in den Gemeinden. Die „Jüdische Rundschau" teilt in Nr. 80 vom 8. Okt. 1937 mit: Zu der Frage, inwieweit Gemeinden berechtigt sind, den Zuzug von Juden zu beschränken oder sie sonstigen Beschränkungen zu unterwerfen, werden von maßgeblicher Seite folgende Auffassungen geäußert: Soweit einzelne Juden durch gesetzliche Verstöße, z. B. durch Straftaten wie Rassenschande, Wucher u. dgl., in ihrem Verhaften zu Beanstandungen Anlaß gegeben haben, wird den Po!i;e!bchcrdcn ein Recht, sie aus den bisherigen gemeinden auszuweisen zu« gestanden. Die Gemeinden werden, soweit es sich um gemeindeeigene Grundstücke handelt, für verpflichtet angesehen, die Vermietung von Wohnungen an Juden zu unterlassen. In Badeorten werden Pensionsinhaber und andere Vermitter für berechtigt erklärt, auf Grund eigener Entschließung oder ge« meinsamer Verabredung, gegen deren Verletzung Vertragsstrafe vereinbart werden kann, die Vermietung an Juden abzulehnen und die Abgabevon Speisen zu verweigern. Die Gemeinden, die ein Kurhad unterhalten oder ab Sommerfrischen besucht werden, kön» nen beschließen, daß Juden keine Aufnahme finden dürfen; ferner können sie Juden von der Benützung öffentlicher Bäder, Bücher« eien und Lesehallen ausschließen. Dagegen wird ein Ausschluß von Juden vom Besuche eines einer Gemeinde gehörigen Krankenhauses oder ähnlicher ge« sundheit 1 i c h e r Einrichtungen nur für zulässig erachtet wenn nach ärztlichem Gutachten die Aufnahme ohne Gefährdung des Kranken in einer israelitischen Anstalt am Orte oder in der Nähe erfolgen kann. Im Zusammenhang mit diesen Ausführungen wird noch darauf hingewiesen, daß Privatpersonen grundsätzlich ohne weiteres berechtigt sind, die Vermietung von Räumen an Juden sowie den Verkauf von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen an sie abzu« lehnen und daß entsprechende Anschläge nicht zu beanstanden sind. Aus der Pfalz Zur Bevölkerungsbewegung der Juden in der Pfalz. Wie im Vorjahr so hat auch in diesem Jahr der Verband, der isr. Kultusgemeinden der Pfalz eine Zählung der jüdischen Be« völkerung der Pfalz veranstaltet. Am 1. Oktober 1937 gab es in der Pfalz 4294 Juden, während ihre Zahl am 1. Oktober 1936 noch 4953 betragen harte. Die Abnahme in einem Jahr belief sich also auf' 659, d. i. 13,3 °/o oder 'Vder Gesamtzahl. Wenn man bedenkt, daß die Abnahme der Juden im Reich im gleichen Zeitraum auf 6 °o geschätzt werden darf, so ist die Abnahme der Juden in der Pfalz ungewöhnlich groß, auch wenn man berück« sichtigt, daß in der Pfalz anders wie im Reich die Binnenwanderung eine erhebliche Rolle spielt. Die Bevölkerung verteilt sich auf die vier Rabbinatsbczirke folgendermaßen: Frankenthal 1671 (Sitzgctoeindc Ludwigshafen 710)* Landau 954 (Sitzgimcinde Landau 385) Zweibrücken 873 (SitzgcYneinde Pirmasens 444) Kaiserslautern 7% (Sitzgemeinde Kaiserslautern 395) Außer den 4 soeben genannten Gemeinden haben noch 5 Gemein« den mehr als 100 Seelen: Neustadt an der Weinstraße 174 Speyer 154 N Frankehthal 131 Rülzheim 117 Zweibrücken 114. In der Zeit vom 1- Oktober 1936 bis zum 1. Oktober 1937 wurden 17 Kinder geboren. Auf 1000 Seelen kam also 3,7 Geburten. Diese £ahl erhält ihre rechte Beleuchtung, wenn man überlegt, daß die Geburtenziffer bei den palästinensischen Juden .das zehn« fache beträgt und auch in Deutschland etwa des Jahres 1928 immer noch 10 war. Die Zahl der Familien hat sich in der Zeit vom 1. Oktober 1936 bis zum 1. Oktober 1937 von 1682 auf 1555, also um 127 « 7,5 °/u vermindert. Die Zahl der Familien hat sich also erheb« lieh weniger vermindert als die Zahl der Einzelpersonen, woraus sich ergibt, daß die Familien durch Abwanderung von Familien« gliedern ausgehöhlt wurden. Daß es sich bei diesen Familien« gliedern ausschließlich um die jüngeren Angehörigen der Familien, also um die Kinder handelte, wird die nachfolgende Betrachtung ergeben. \j Die Aufgliederung nach Altersklassen zeigt folgendes Bild: (die eingeklammerten Zahlen geben die Ziffern für 1936). Gruppe I II III IV V VI unter 10_10—20 20-40 40-60 60-70 über 70_ 322 440 872 ~ 1562 634 464 (395) (546) (1112) (1707) (672) (521) Von der Gesamtzahl gehören also 2660 Personen * 62 n'o den Altersklassen über 40 Jahren an und nur 1634 Personen » 38 "o den Altersklassen unter 40 Jahren. Die starke Uebcraltcrung wird noch deutlicher sichtbar, wenn man die in einem einzigen Jahr er« folgte Verschiebung betrachtet. So betrug die Abnahme in •Gruppe I 73 » 18,5 °/o Gruppe II 106 * 19,4 »/„ Gruppe III 240 « 21,5 °/o Gruppe IV 145 « 8,5 <Vo Gruppe V 38 » 5,0 Gruppe VI 57 » 10,9 % (Der tiefste Stand liegt deshalb nicht bei Gruppe VI, weil zwar hier die Wanderung kaum mehr eine Rolle spielt, wohl aber die Stcrb* lichkeit.) Die stärkste Abnahme war also bei den 20 bis 40 Jährigen zu verzeichnen, die geringste Abnahme bei den 60 bis 70 Jährigen. In den Altersklassen unter 40 Jahren betrug die Abnahme 419 « 20,4 °/o, in den Altersklassen über 40 Jahren 240 « 8,3 °'o. Die jüngeren Altersklassen verschwinden allmählich, die Alten bleiben — vorerst — zurück. Zum Schluß sollen noch sämtliche Gemeinden mit ihrer Seelen« zahl 1936 und 1937 verzeichnet werden:

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