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Jüdischer Volksbote · 1913-01-01 · 26 (1.1913) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1913
Issue
26 (1.1913)
Date
1913-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Organ der Commission für Ländliche Wohlfahrtspflege der freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums. ra p'&Bä No. 26. Frankfurt a. M., Schewat 5673 1913 Die des liberale« Judentums..) In unserem deutschen Vaterlande tobt seit drei Monaten innerhalb der Judenheit ein heißer Kampf, der die Geister in Spannung und Erregung hält, von den Kanzeln herab, aus Protestversammlungen heraus klingt mit Schärfe der Schlachtenruf: hie Thora — hie Richtlinien! Aber draußen im Lande ist man, wie ich mir aus meiner ländlichen Heimat habe sagen lassen — über diesen Streit, der in der Iudenheit entbrannt, wenig oder gar nicht unterrichtet. lvoher das kommen mag? Wenn hinten am Balkan die Volker sich schlagen, dringt die Kunde von Siegen und Niederlagen ins entlegenste Dörfchen hinaus, was Extrablätter in großen Lettern heute dem Großstädter künden, die Bewohner der kleinen Städte und Dörfer lesen es morgen in den Tagerblüttern. fllfo kein allzu großer Unterschied im Nachrichtendienst zwischen Stadt und Land. Nur wenn es sich um jüdische Angelegenheiten handelt, hört die Reichweite schon oft mit dem Weichbild der jüdischen Zentren auf, so auch beim Richtlinienstreite. Die jüdischen Zeitungen, die hier aufklärend hätten wirken können, werden nicht überall gelesen, und manchen Blättern erscheint es von ihrem Standpunkt aus bester, über die Sache sich auszuschweigen, oder über den Kernpunkt hinwegzutäuschen. Da schreibt man z. B-, die ganze Frage eignet sich nicht für »Laien", sie sei weiter nichts alsein Gezänk der .Geistlichen". Laien — Geistliche, dieser Gegensatz hat nicht von Anbeginn im Judentum bestanden. Er ist von unjüdischer Seite erst »als Folge neuer Lebens- *) Dieser Artikel ist zur weiteren Verbreitung und Aufklärung im Separatab druck im Bureau der Fr. Ver. Schützenstr. 14 erhältlich — Wir bitten zu verlangen. 4347

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