Mannheim
Compact Memory

Jüdischer Volksbote · 1912-09-01 · 24 (9.1912) · p. Seite 319

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1912
Issue
24 (9.1912)
Date
1912-09-01
Page
Seite 319 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/4903180-5965941-5965978--520-4903668
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

' 319 »Schulchan Aruch-, was so viel bedeutet als »Gedeckte (oder geordnete) Tafel-. Gemeint ist hier der Tisch deS ewigen Lebens, auf Welchem die geistige Nahrung wohlgeordnet und einladend aufgeschichtet ist. Der erste Teil, „Oräed chajim“, d. h. .Lebenspfad- (vgl. Pf. 16, 11; Proverb. 1b, 24) behandelt die allgemeinsten und umfassendsten bezw. zu bestimmten Zeiten regelmäßig an uns heranlretenden Pflichten, wie Gebet, Sabbat-, Fest- und Gedenktage, und begleitet den Menschen von seinem Erwachen am Morgen bis zum Schließen der Augeu am Abend, sodann vom Beginn bis zur Vollendung des Sechstagewerls, das durch den Sabbat gekrönt wird, ebenso von der Zeit deS Naturerwachens (Peßach) durch den Reigen aller Feste, Halbfeste und Gedenktage bis auf Chanukka und Purim, letzteres beim Winter- W) ausgang, über den ganzen JahrcskrciSlauf hin. Im zweiten Teil, „Jore dea“, wörtlich .Weisung zur Einsicht- (vgl. Jes. 28, 9) find die auf Veredlung des Trieblebens und Verfittlichung der sozialen Beziehungen dringenden Religionsgebote enthalten, nämlich die sogenannten Speisegesetze, unter Voransschickung der Vorschriften über das rituelle Schächten (Schechita), ferner: Verhalten gegenüber dem Heidentum, Zinsverbot, Reinheilsgesetzt, Bestimmungen über Gelübde und Eidesleistungen, Elternverehrung, Ehrung des Lehrers, Thorastudium, Wohltätigkeit, Circumcision, Sklavenbehandlung, Proselyten, Herstellung von Thorarollen und Mesusoth, über Pflichten beim Ausheben von Vogelnestern (vgl. V. B. M. 22, 6—7), beim Genuß der Bodenerträgnisse, über Mischgattungen (vgl. HI. B. M. 19,19), Erstlingsweihe, Challoh, Maaßer und sonstige Abgaben, Bannstrafen. Liebesdienste an Kranken und Sterbenden, Trauervorschriften. Den Inhalt des dritten Teils, „Ldsn da-oaer" (»Stein I^elS] der Hilfe-); vgl. I. Sam. 4, 5, 7; wohl: sicheres Fundament des Volkslebens) bilden die auf die Ehe sich beziehenden nnd mit deren Heiligkeitscharakter zusammenhängenden Gesetze, und der vierte Teil, MX dessen Titel „Cboschen ha-miscbpat“ nach der biblischen Benennung der hohenpriesterlichen »Richtertoga- (s. II. B- M. 28, 15) gewählt ist, bietet das Jüdische Recht. Hier einige aus der großen Fülle herausgegriffene kennzeichnen, de Proben. »Stets sei die Haltung des Menschen eine dezente, selbst i», verschlossenen Wohngemach ^insbesondere auch beim Ankleiden, bei welchem man sich an eine bestimmte Ordnung gewöhne^; man denke nicht, wer sieht mich denn hier im Verborgenen? — denn, »Gottes Herrlichkeit erfüllt den Erdball".Man gehe nicht mit emporgerecktem Hals (mit überheblicher Gebärde) einher-; - - achte auf Reinhaltung des Körpers (Kap. 2—4), namentlich auf das Waschen der Hände bei den verschiedensten Anlässen > - - Beim Gebet, ebenso beim Speisen?alte man die Hände in Zucht - - - Sind auch nur die Hände unsauber, o spreche man den Namen Gottes nicht aus- (4). „Beim Aussperchen des Gottesnamens konzentriere man das Denken auf die Vor-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.