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Jüdischer Volksbote · 1910-08-01 · 12 (8.1910) · p. Seite 202

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
12 (8.1910)
Date
1910-08-01
Page
Seite 202 (sequence 10)
Language
German
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202 spricht, werden sie es zum Gespötte nehmen. Bon ihnen spricht schon Salomou's Weisheit, „vor den Ohren eines Toren rede nicht u. s. »." Hat doch auch Salomo sein Buch der Sprüche nicht für Nichtfromme geschrieben; hätte er diesen seine ganze Weisheit gepredigt, sie hätte es nicht zuwege gebracht, ihre» Sinn zu bessern und sie znrückzuführen. Sondern für brave Mensche» schrieb er, die an Gottes Wegen Freude finden, damit sie immer erkenntnisreicher, einsichtsvoller und vernünftiger werden. So sind ja überhaupt, nach den Worten der Schrift, die Wege Gottes gerade. Gerechte wandeln in ihnen. Schlechte straucheln in ihnen: also sind die Wege der Frömmigkeit, der bescheidenen Demuth und der Gottesfurcht ein Stein des Anstoßes den Schlechten, aber de» Gerechten Erhebung und Aufrichtung. 2(a) »Der Gerechten Andenken zum Segen" heißt es selbst vom Andenken sterblicher Menschen, um wieviel mehr darf der Name des ewigen allmächtigen Gottes nie unser Ohr oder unsere Lippe berühren, ohne von uns gesegnet zu werden. Der Fromme spricht nie „Gott", ohne ihn zu denken, und denkt nie „Gott", ohne ihn, seinen ewig lebendigen Schöpfer, ans tiefster Seele zu segnen und diesem Segen Ausdruck zu leihen. < 3 (5) Das Gebot yi'isy ns n*3W nrw verpflichtet uns, einen Jeden unserer Brüder, den wir in Erfüllung irgend eines der göttlichen Gesetze lässig oder leichtsinnig sehen, zu ermahnen. Wer, lehren die Weisen, irgend einen seiner Brüder ermahnen könnte, und unterläßt es, wird für dessen Vergehen mitbestraft. Wer, so lehren sie, seine Hausgenossen ermahnen und bessern könnte nnd unterläßt es, wird für die Glieder seines Hauses mit zur Rechenschaft gezogen; unterläßt er es gegen die Bewohner seiner Stadt, trifft ihn die Mitschuld für seine Stadt, gegen die ganze Welt trägt er die Mitschuld der Welt. Und N'31N N3in heißt es, nicht an einem Male sollen wir uns genügen lassen; was mit einem Male nicht gelingt, ' wird der Wiederholung gelingen, und immer richte sich die Ermahnung nach der Persönlichkeit des zu Ermahnenden. Durch kein Ansehen der Person sollren wir uns von dieser Pflicht der Ermahnung znrückhalten lassen, und sollten ermahnen, bis man uns durch Mißhandlung und Schmähung die fernere Ermahnung unmöglich macht. Bor allem aber muß der Ermahnende sich selbst ermahnt haben, muß seine eigenen Fehler abgelegt, seine eigenen Fehler gebessert haben ehe er es unt^nimmt, den Bruder zu ermahnen itfipl wiPipnn heißt es, sucht erst an Euch selber die Stoppeln ab, ehe ihr sie an andern ableset, n'irrs t:vp 3'ns'i "jaxy Ett*p. «an vbv NtPn xSi endlich warnt den Ermahnenden, diese Pflicht gegen den Nächsten nicht mit Heftigkeit und in beschämender Weise zu erfüllen, sondern zuerst mit Sanftmut und unter vier Augen damit er nicht vielmehr trotzig werde, seinen Sinn und sein Herz erhärte und noch mehr sündige als zuvor. 4 (6). Der Fromme sei gewarnt, nie etwas Nachteiliges von seinem Nächsten hinter seinem Rücken zu erzählen, was, wenn er es hörte, ihn

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