Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1909
- Issue
- 8 (12.1909)
- Date
- 1909-12-01
- Page
- Seite 132 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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132 das mußt Du mit deiner Schneiderin besprechen. Aber auf ein anderes will, ich Dich aufmerksam machen. Du hast wohl im Hanse Deiner lieben Eltern von „Schaatues" gehört, daß man Wolle und Leinen nicht zusammeonähen darf. Unter Leinen versteht man Flachsleinen, unter Wolle, die vom Schafe. Da nun das Tuch aus Wolle gefertigt ist, so mußt Dn Dich vergewissern, daß die Einlagen nicht von Flachsleinen genommen werden. Du mußt darum Dich erkundigen, woraus die Stehkrageneinlage und andere Zutaten sind.; aus Flachsleinen dürfen sie nicht sein. Ebensowenig dürfen die Knöpfe mit Leinenfaden angenäht werden. Auch in den sogenannten Tuchknöpfen, (überzogene Holzknöpfe) pflegt gewöhnlich Leinwand sich zu befinden. Solche darfst Du nicht an Deinem Kleide anbringen lassen. Du mußt an deren Stelle Knöpfe aus Horn, Metall, Steinnuß und dergl. wählen. In neuester Zeit gibt es übrigens Tuchknöpfe, welche man an wollene Kleider aunähen kann. Im ,,Volksboten" habe ich schon öfters Anzeigen von solchen gelesen, ebenso von Futterstoff, welcher sonst die gleichen Eigenschaften hat, wie die verbotene Leineneinlage. Laß Dir von beiden einen genügenden Vorrat von der ausschreibenden Firma komnieu und gieb sie, so oft wie nötig, deiner Schneiderin, auch dem Schneider, welcher für Deinen l Mann arbeitet. Daß Du für ihn keine Confektion, d. i. fertige Kleider kaufen kannst, obgleich er eine sehr normale Figur besitzt, ist natürlich selbstverständlich; denn in den fertigen Anzügen uno Überziehern finden sich durchweg Schaatnes. Ich mache Dich auf dieses- Gebot unserer hl. Thora besonders aufmerksam, weil dasselbe manchmal außer Acht gelassen wird. Und doch ist es dasselbe, wie das Allen geläufige Verbot, Fleisch und Milch zusammen zu bringen. Eine jede Art ist für sich erlaubt. Aber das Zusammenbringen beider ist streng verboten. Die Thora hat uns zwar den Grund für diese Verbote nicht mitgeteilt, aber sie haben ihre sehr wohltätigen Folgen, von denen ich Dir mündlich einige mitteilen werde. Eben sieht mein lieber Mann über meine Schultern in meinen Brief und sagt zu mir: Schreibe Deiner lieben Ruth, daß sie auch auf ihren l. Schwager ihren Einfluß dahin ausübe, daß er sich zurückhält vom Rasieren. Denn das Rasieren ist zweimal in der Thora ausdrücklich verboten. „Du sollst nicht verderben die Ecken Deines Bartes". Das bedeutet, wie die sinaitische Überlieferung erläutert, mit einem Messer darf man den Bart nicht abnehmen. Er kann sich ja einen Vollbart stehen lassen, was ihn sehr gut kleidet, oder wenn er sich darin nicht gefällt, kann er sich ja zwicken lassen, denn mit der Scheere ist es erlaubt, den Bart zu entfernen. Oder er kann eines der Bartpulver benützen, welche vielfach kn den jüdischen Zeitungen ausgeschrieben sind. Die Pulver sind jetzt so vervollkommnet, daß der Gebrauch nicht mehr so lästig, wie früher ist. Sprich ihm, l. Ruth, nur gehörig zu. Du giltst ja viel bei ihm, und er ist ja nicht unreligiös, sodaß es ihm nicht allzuschwer fallen dürfte seine Gewohnheit zu ändern. Heutzutage müssen wir Alle, Männer und Frauen, unser Bestes aufbieten und für die Erfüllung unserer Religionsgesetze eintreten. Nur die Energie und der Mut können heute noch im