Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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I.cits.it/«• fur י icn haftslcutc. 1*י1 16. Hin fträflicher Mihbrauch des Wortes als eines Mittels der Gedankenverhüllung ift's, im Nebenmenfchen durch irgend eine Zusage die Meinung zu erwecken, dah eT Vertrauen fchenken darf, wo hintennach seine Erwartung gröblichst getäufcht wird. Dein ja und Nein sei ein wahrhaftiges ja und Nein. Die Zurücknahme eines Versprechens ist, wenn es (ich um ein kleines, leicht erfüllbares Versprechen handelt, fchmählicher Vertrauensbruch. Nur dann, wenn der, dem etwas versprochen wurde, wegen der Grobe des Versprechens auf dessen Erfüllung selber nicht bestimmt gerethnet hat, wird ihm die Nichterfüllung keine Enttäulchung bereiten. Dieser Unterfchied zwifchen grober und kleiner Zusage besteht aber nur dann, wenn es (ich um die Zusage eines Gefchenkes an reiche Leute handelt. Armen Leuten gegenüber ist kein Unterfchied zwifchen groben und kleinen Versprechen : da wohnt jeder Zusage die Heiligkeit eines Gelübdes inne.;דד--- Es will Einer ein Grundbück oder ein Haus verkaufen. Als Käufer kommen zwei Männer in Betracht: wem von ihnen foll er den Vorzug geben? In Ausführung des Bibelwortes . «Du follft tun, was grade und gut ift in den Augen Gottes, deines Gottes" haben die Weifen folgende Rangordnung aufgeftellt: Ein Mitbürger hat den Vorzug vor dem Bürger einer fremden Stadt, der Nachbar ift einem andern Mitbürger vorzuziehen, der kein Nachbar des Verkäufers ilT+^m guter Freund geht vor den Nachbar; ein guter Freund ift felbft dann vorzuziehen, wenn fein Konkurrent mit dem Verkäufer verwandt ift, denn es heibt (Spr. 27, 10| : ״Beffer ift ein naher Nachbar als entfernter Bruder" , rin Thoragelehrter aber ift felbft dem Nachbar und dem guten Freunde vorzuziehen. Nur jemand, deffen Grundftück an das zu verkaufende angrenzt (־:׳1־ verdrängt mit feinem gefetzlichen Vorkaufsrecht jede Konkurrenz. Mitbürger Nachbar - Freund - Verwandter Thoragelehrter: wie ift in diefer Rangordnung die Welt des Kaufmanns vergeiftigt, verfittlicht, geweiht, geadelt! Nichts von jener bedenken-