Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 3/4 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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■jüdische Bartpflege. Hl Jüdische Bartpflege. Kr begegnete mir am <'1101 hainned. Sein Kim! war frisch geschoren. Weins er nicht,!lass er damit der Vorschrift der Weisen zuwider handelt und sich der Übertretung eines klar ausgesprochenen ralddnisehen Verhntes tMoed Katan 14 schuldig macht V , Kr rasiert sich nicht. Denn ihm ist die Thora ein (iottes• Inn 11, ihr Inhalt ein unteilbares (!otteswort, dem sein Lehen sich /u unterordnen hat. Aut d'erselhen Seite (B. B. M. Kap. 111 , die hm die Sahhaihut zur heiligen l'tlicht macht, ihn vor I beitretuug der Kbegeselze warnt und zu einem Lehen sozialer (!erechtigkeit .lufruft. steht auch das Hasierverbot. Missachtete er das Basierverbot, so hätte diese l'rkunde für ihu ihr göttliches tieprüge ׳•mgebiisst, und cs wäre gar nicht einzusehen, weshalb er sich nicht mit demselben Kcckl auch über die anderen göttlichen (le setze hinwegsetzen sollte. Ist das Basierverbot nicht von (Jott, dann ist die ganze Timm nicht göttlich und verdiente nicht, dass man auch nur einem ihrer Worte Beachtung schenkte, (lott, der las Sabbatopfer von uns fordert und die Unterordnung unseres ganzen Lebens unter seinen Willen erwartet, behält sich auch das liecht vor, zu bestimmen, wie wir unseren Körper zu pflegen buben. Denn auch unser Körper ist (!otfes Kigentuni. Der Leib, dem die Mila göttliches Siegel aiifgcdiüekt hat, ist unserer willkürlichen Behandlung und!,liege entrückt. '(Jott gebietet, dass das Messer von unserem Bart fern bleibe. Nur wer (Sott als seinen Lebenstulirer verleugnet, sein Lebenswort achtlos beiseite legt, kann den Mut linden, sich zu rasieren. Das (■otteswort der Thora verpflichtet ihn aber auch, den Bestimmungen der Weisen, die sie zum Schutze des (!ottesgesetze* für nötig gclialti 11 haben, gewissenhaften (Jeliorsain entgegenrnbringen Wer iliiien ziiwidcrliundclt, Übertritt nicht weniger ausdrücklichen («ottesbefchl (vgl. 2. B. M. 2fl, LT. Fis gibt wohl kaum ein (iottesgesetz, bei dessen Verwirklichung nicht die Vor- Schriften der Weisen zu berücksichtigen wären. Das weiss er recht wohl und handelt auch danach. Und fordert das (!otteswort Hui-