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Jüdische Monatshefte · 1919-01-01 · 9/10 (1919) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
6 (1919)
Issue
9/10 (1919)
Date
1919-01-01
Page
[Seite] (sequence 48)
Language
German
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י2¥ Ein Erub-Gespräch. di««er Beteiligung über dart sieh niemand ausschliessen. Geschieht es dennurb, so dürfen dio anderen trotz des Erub niclit tragen. H. : Warum aber beteiligt sieb nicht unser Rabbiner an diesem Erub Chazeroth? (.: Das kann er doch nicht. Denn er erklärte doch den Erub tdr untauglich ססיל)• R.: Warum hat das unser Rabbiner getan? I. : Er musste gegen den Erub mit Hinblick aut religionsgciietzlirbe Be- Stimmungen, die von ihm geltend gemacht wurden, sch wer wiegende Bedenken erbeben, die ihn veranlassten, den Erub für untauglich (0סיל) za erklären. R.: Ich verstehe jetzt: wir. die .Mitglieder der Religionsgesellschaft dürfen schon deshalb nicht tr.igen, weil unser Rabbiner den Erub tiir untauglieh erklärt hat. Ihr aber, die ihr nicht Mitglieder der Religionsgesellschalt seid, könnt, auch wenn ihr sonst eurem Rabbiner tolgt, nicht tragen, weil unser Rabbiner und mit ihm so viele andere Jehudim sich nicht an dem Erub Chazeroh beteiligen. K. Aber jetzt musst Du mir aut'eine Krage Antwort geben: Wieso kann _euer Rabbiner seinen Erub, d. 11. die Erlaubnis, in Frankfurt am Sabbat tragen zu dürfen, weiter aufrecht erhalten? Warum erklärt er niylit. dass, obgleich er die religionsgesetzlichen Bedenken des Rabbiners der Keligiousgescllscbaft nicht teile, in Frankfurt nicht getragen werden diirte, da sich der Rabbiner der Religionsgesellscbaft an dem Erub l'hazeroth nicht beteiligen kann V "־ I.: Darauf zu antworten schäme ich mich. R. : Weshalb? I Weil Du, wenn Du es liörat, entweder laut aufiarbeu, oder Dich von uns allen mit Verachtung abwenden musst. K.: Sage es mir doch. I.: In einem Kall braucht mau auf oinen, der sich an einem Erub Chazeroth nicht beteiligt, keine Rücksicht zu nehmen. Und das ist, wenn fuatatoht, dass sich der Betreffende böswillig, ohne (irund von der Beteiligung ausichliesst und dadurch den anderen das Tragen unmöglich machen will. R.: So. Und das soll hei unserem Rabbiner der Kall sein. Du selber sagtest doch, er habe öffentlich erklärt, er müsse aus schwerwiegenden religiousgeseUlichen Bedenken den Erub tiir untauglich erklären. Dann wäre doch unser Rabbiner ein — I.: Sprich nicht weiter. Jetzt muss ich Dir alles sagen. Wer einer solch niedrigen Besinnung fähig ist: böswillig, grundlos andere um einen Vorteil zu bringen sich nicht scheut, den haben unsere Weisen mit den schärfsten Worten verurteilt, seine Besinnung als sedomitische Besinnung bezeichnet*) und ihn der Verachtung proisgegeben. R.: Und das — I.: Jawohl. So ist es. Unser Rabbiner bat sich nicht gescheut zu erklären: er erblicke in dem Verhalten des Rabbiners der Religionsgesellschaft einen Ausfluss sedumitiseber Besinnung — R.: Was? Und mit solchen Mitteln wagt man, einen Erub, d. h. die Möglichkeit, in Kranktart tragen zu dürfen, zu rettenV! I.: Du hast es gesagt, fch aber bitte Dich, laut aufzulachen. — R.: Du hast recht Ich will alter doch schon: wer, nacudem er das alles weiss, noch den traurigen Mut lindet, in Frankfurt am Sabbat zu tragen. Ich danke Dir. * ־ •) Man lea•: .Die aedoaaitisehe Besinuung und der Frankfurter Erub* Jahrg. 6 Heit 3 4 D. Red

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