Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 7/8 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 36)
- Language
- German
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N e :.,ln , Der Bann. .17 ״ Das russische Zweirabhinersvsteni, wobei dem offiziellen, vom Staat anerkannten Kr״nrabbiner der eigentliche, dem Keliginnagesetz entsprechende. 11a- Vertrauen d!y Gemeinde vcrdienentle und g׳enie*sendc :־ gegenübersteht. war aneli trülieren Zeiten nicht unhekannt. wie ein Blick in דנ־ן כי ־ד ־*~ P'2'Vr lehrt. Das Hecht, einen Bann zur Wiederherstellung seiner angegriffenen Ehre aus- /.usprechen. hat nur der ־־,r: ־נ, nicht aber der ״ב דצד ־■,•*לטון auch .־: דצד -דלנלי genannt, noch viel weniger •-in l'scudo-:״., der. auf Geldreichtiim ״der edle Eaniilienahkunft pochend, rahhinische Würde sich an1uas»t und sich ltn Trugglniize einer usur|)ierten Hoheit sonnt. 18. Im allgemeinen soll!fer Bann, wenn er die Ehre des רב schützen soll, als; und nicht als verhängt werden. Nur in tiesondcrs schwerwiegenden Eiilh-n. wenn der zu Bannende allzu hartnäckig in seiner Autlelninng verharrt, ist auch die Verhängung eines statthalt. Diese Einschränkung gilt freilich nur für den Einzelnen, nicht alter liir's Bes.Din, das einen רזרט verhängen kann auch dort, w״ der Einzelne sich mit ־“״; begnügen muss 19. Es lie^t in der Hand des zu Bannenden, den Bann durch rechtzeitige Versöhnung des in seiner Ehre* verletzten;־ zu verhindern Der :־ ist nicht liefugt. Sühnversuche ahziilehncn. Sein Bann ist uugiiltig, wenn er den seine Verzeihung Erstreitenden von vornherein zurück^ewiesen hat. Hat eg dieser verabsäumt, rechtzeitig \ eizeiliiinir. zu erstrelien. daun liheibtder Bann, auch für die Jünger verbindlich, in Kralt. selbst wenn der (iebannte erklärt, nach Autliebiing des Bannes -.ein Vergehen gutmachen׳' zu wollen; die Siilme um*» hier der Aufhebung des Banne» vorangehen. JO Wi'iiu eim- Gemeinde be*chlie«*t. dass Niemand liefugt sein soll, durch Bannvi'iliaugung seine Ehre zu wahren, *o ist ein solcher <ieiiieiiuV-hescliliis* ungültig und für den;* nicht hiudend.