Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 1 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4900572-5964862-5964949--1693-4902210- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
I)i<׳ l'llichlen und dir Kerhte •Irr jmti•• h« n I r.in »7 dass ein weiteres Zusammenleben sittlich nur schädlich wirken kann. Halicr wird dein Manne das Kocht /״erkannt, sich von der Krau wegen eines jeden Vergehens scheiden zu lassen Es ist die lnkou*«H}Uenz gewisser Männer interessant, die mit allen Mitteln gegen die <Je*et/.estreuen nnkät11|dcn und dieselheu als Itlätihige des toten Kuchstahens verschreien,!lass eben diese!״eilte sich nicht scheuen an dein Idosscn Huchstaheti sich 711 halten Nur eine tote Buchstahcngläubigkeit kann das überlieferte .ludentinn •unklugen', •lass es leichten Sinnes gestattet, dass der Vann seine Krau entlassen könne. ״Nun fragt sich ׳ Weshalb Hat das .Indentuni tatsächlich nicht der Krau das Hecht eingeräiiint. eine Scheidung beantragen /.u können? I״. Hlnu Jüdische Ehescheidung S. II. J. Itcn/mgcr Hebräische Arehäol S. 1.181 und I״. Krcund «Zur (ieschichte des l Jiegüterrcchts liei den Semiten S. 2(1 11 221 meinen : ״Bei den Juden war die Kaufehe cingefiihrt, daher war die Krau als Eigentum des Mannes betrachtet; nur der Manu halte infolgedessen das Hecht, die Krau zu entlassen " Wir wiesen im ersten \bsclmiti dieser Schrift nach, dass diese \ 111■ ahnie unrichtig ist, «lass dem Judentum die Kaufehe fremd war. Die Krau muss hei Eingehung einer Ehe ihre Zustimmung geben. Dass die Krau die Scheidung nicht beantragen kann, mag \icllcicht ans sittlichem Moliv ge- «chelien ׳vgl. ,den ('hiniicli z St., d׳׳r ähnlich erklärt 1. Wir sehen nämlich, dass die Weisen das Datum in einem Scheidebrief als unerlässliche Korderung vorgeschrieben haben. Ms firutid wird im Talmud angegeben: •ירן .-;:rt ,."•'בת א־ KV. tnv ש ד״־קדב: rb ין. ער1,", ויתן-*; S א♦ Ja . Wenn jemand seine Nichte /ur Krau hat und dieselbe hat sich sittlich vergangen, da könnte der Mann dieser Verwandten, um sic der behördlichen Strat•• /n entziehen, einen Seidebrief mit einem früheren Datum gehen Da• her muss ganz genau da- Datum angegeben werden \gl l'nr und Schulchan Arm h 127 Nim denke man •ich die Krau hülle das Hecht, eine Scheidung zu beantragen : •1e wurde dann nach einem |cdcn sittlichen Vergehen gleich die Scheidung beantragen, um •ich ^״r der Straf 1: zu liowalncn_Hamit wurde der I iiMtllirhkcit Tiir und Tor geöffnet sein' Hiergegen konnte;111! 11 ein genaues Da