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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 12 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
12 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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370 Zu Joma 86a. bezahlt. Wir müssen nur die Dinge nehmen, wie sie sind. Es ist doch ohne weiteres klar, dass, wenn sich jemand trifft, der נאר״רא ילא ועעי zufälligerweise einmal von der ortsüblichen \V •ise ahweieht und heim Fleischcinkauf nicht sofort bezahlt, er doch noch nicht sogleich als נזיין verdächtigt wird, geschweige denn, wenn dieser ״jemand, ein לב ist. Nur, wie ',יש■ wohlweislich hervorhebt, ונשאני ראחר ייפרוע, wenn er mit der Bezahlung aus Vergcsidichkeit oder Mittellosigkeit — säumt, dann, aber nur dann wird beim Metzger der Verdacht erweckt, dass Betreffender ein נזיין sei, da er sich folgendes sagt: Der Käufer bildete eine Ausnähme; er kaufte — entgegen der Ortsgewohnheit — Fleich auf Borg; nun sind Tage »verstrichen und er bezahlt nicht, wiewohl er weiss|, dass hier *8 ת2עSאתוא 1־ ist und ich ihn zur Zahlung nicht sobald auffordern werde. Gewiss denkt der Käufer, entweder dass das ganze Anliegen im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten werde, oder aber meint er, dass, wenn ich ihn endlich gerichtlich belangen werde, er mir den ganzen Kauf ableugnen oder behaupten könnte, dass er inzwischen schon bezahlt hätte. — All diese Verdachtgründe fallen נאתדא דתבעי selbstredend weg, da die Schuld niemals vetgessen werden kann, da es ja dem Metzger freisteht, wenn der Käufer bei Vorlage der Kechnuug am Montag nicht bezahlt, diese am Dienstag und am Mittwoch wietlcr vorzulegen. Nach der Auffassung ' tr'.’s also ist der Aus• sprnch אביי’* ohne jedwede Zwangsdentunfr restlos klar. Nicht dasselbe lässt sich von der Khrentreu'schen Auslegung sagen. Den Ein wand allerdings, den sein Kritiker, i208 .«־. geltend macht, dass an der Stelle zu חוייין רד von Prciaermässigung, hier zu יומא aber von einer Abweichung von der üblichen Zablungsweise die Bede ist, vermag ich nicht zu unterschreiben, da dieser Vorwurf (Vielleicht die unprücise Wiedergabe, nicht aber das Wesentliebe des 'Khrentreu'schen Oeilaukcnganges trifft. Die תוספתא zu חוריין, worin gesagt wird : ירתק מן יניעו״ ומן •־,רימת ליו. dürfte mimlieb מניש. in gesteigertem Masse angewendet werden, wenn jemand an dem ortsüblichen Zahlungsmodus für seine l'crsou etwas ändert und

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