Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 12 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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;*♦>»> l)ir m.lhrischr!.andrahbinrrwnhl vor 70 Jahren. Personen und, was schliesslich auf das gleiche hinausläuft, eine Geldfrage. Könnten sich unsere Kultusgeiiieindcn entschliessen, in ihren KnltnaanfgaWo-^twaa mehr als ein traditionellen Zubehör zum Lehen, zu sehen, mit dem man sich so wohlfeil wie möglich ahziitiiiden sucht, es stände anders mit dem Judentum. Denn nicht hl״■ innerer Drang, sondern die Wertschätzung, die der Kahhincrheruf in der OtTentlichkeit fände, würde gar manche jüdischen Talente diesem Berufe Zufuhren, wenn sich die jüdischen Gemein den schämen würden, ihre religiösen Führer mit Taglöhnergehältern ah/.uspeisen. Was man vor 70 Jahren dem künftigen mährischen Landrabhiner hot, war für damalige und dortige Verhältnisse nicht wenig und übersteigt an relativem Wert gar manches heutige Kahhmerhonorar seihst in orthodoxen Grossgeiueinden, auch wenn die mit Ach und Weh gewährten ״Teuerungszulagen41 wobei die Teuerung um ein vielfaches die Zulage übersteigt mit hinzugerechnet werden. ״Was endlich die äusseren Bcdingnisse betrifft, so ist tür das Lokalrahhinat ein jährlicher Gehalt von <10(1 fl. aus der Gemeimlekasse zu beziehen. Die dem Lokalrabhiuate zugewiesenen Knmlumente dürften sich ca. auf 300 fl. erstrecken. Mit dem!«andrabhinate ist ein jährlicher Gehalt aus dem K. K. Malirischen Landesmassafonds mit 6<HJ fl verbunden. Die demselben zukonimenden Emolumente betragen eben mindestens 3(X) fl.. Sind schon diese Beträge an und für sich vollkommen hinreichend, ein unabhängiges und anständiges Auskommen für den künftigen Landrahbiner zu sichern, so ist doch die hohe Landesregierung soeben mit dem Flaue beschäftigt, den auf tXX) fl. bemessenen Landrab binergv'halt noch bedeutend zu erhöhen und jedem der 6 Krcisrabhinate — wovon eines jedenfalls unserem Lokalrabhiner zugewieseit würde, wenn wider alles Vermuten die Landrabhinerwahl ihn nicht träfe — einen jährlichen Gehalt von 300 fl. aus dem oben erwähnten Massafonds znzuwenden. Zwar hat אבוז חדנוח מוח׳ נחום ם־יניט׳ןו זצללר־ד., welcher wie jeder seiner Vorgänger nach der oben bczeichucten Norm zuerst das Lokalrahhinat antreten und dann erst um das Landruhbinat kompetieren musste, auch bis zur Zeit seiner Beförderung /.um Laudrabbiuer aus der Geineiudrkasse b|os den stipulicrten Gehalt mit 600 fl. bezogen und nnt Einschluss der