Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 10 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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310 Das jüdische Kriegsrecht und die Frau. Andere Einrichtungen sind für Frauen für den Fall vorgeseilen, dass Hie in die Gefangensc halt fremder Völker geratet! sind. Kh wird da einem jedeu zur Pflicht gemacht, mit allen Mitteln dafür 7.u sorgen, dann die Getangeueu wieder ihre Freiheit erlanget). Der talmudische Ausspruch, der dieses Lieheswerk eiuschärtt, lautet: .Mit der Auslösung der (iefangeneu erfüllt der Mensch ein Grund■ gebot der Religion, denn Gefangenschaft ist schwerer als Tod und Hungersnot: in ihr treffen beides zusammen“ Haha h. H b). Au einer andren Stelle heisst es: ״Es gibt keiu grösseres Gebot als die Auslösung der Gefangenen, denn der Gefangene gehört 7.u den Hungrigeu, Durstenden, Nackten und Lebensgefährlichen" (Jure Dea Cap. 252. Und schliesslich lesen wir an einer dritten Stelle: ״Die Auslösung der (iefangeneu geht der Ernährung und Hekleidüng der Armen vor; man darf hierzu Geld und Sachen, die selbst für andre Wobltätigkeitszwecke bestimmt Bind, verwenden" (Jore Dea ibid.j. Bisher haben wir von den Einrichtungen, die die Bibel /uin Schutze und Wohle der jüdischen Frauen und Kinder "getroffen, gesprochen : betrachteten wir nun die Bestimmungen, die 'für die Wehrlosen heidnischen Glaubens vorgesehen sind. Wir bemerkten bereits, dass die Thaura Heiden vor Augen hat, die auf einer denkbar niedrigen Kulturstufe standen. Im Kriegslalle Bcheuten sich die Frauen nieht. Tnrtnforr feindlichen Mann schatten preiszugeben. Für derart gesittete Völker vermögen wir gan7. humane Gesesze nicht zu erwarten. Nichtuestowenigr erwarten wir. dass die Thauro im ״Prinzip" 7.wischen Kämpfern und wehrlosen Nichtkombattanten ein Unterschied machen werde. Eiuc derartige Unterscheidung ist tatsächlich in der Bibel zugunsten der wehrlosen Frauen und Kinder vorgesehen. Zunächst wird hestimmt, dass Frauen und Kinder eines I»• siegten heidnischen Volkes auch dann verschont bleiben sollen, wenn die Männer kriegsrecht׳ lieh /.um Tode verurteilt werden. Nach der Thauro ist es gestattet, wenn die Umstände es er• ,־g-fördern. die wyrhaften Männer des Feindes zu töten; Frauen ujid Kinder mussten dagegen unter allen l'mständeu \ersclioiiTTdeiben Deut 20 יק הגשיב י־ט־• '־כדבר יבי *•:־י י־־־ בעיי שיי־