Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 10 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Soziale Ethik. 307 •dtzer ist ein psychischer Akt. der «ich umso leichter und hemmunglnser vollzieht, je weniger dem Besitzer sein Besitztum, noch 1-lie er sieh davon lossagt, als ein untrennbares Stück seiner Hersünliclikeit erscheint^ * 17• Zdokoh ist eine Form des ״Gelobens“ (נדר). Während jedorh heim (it'liihde die verpflichtende Kraft durch das Aussprechen hedingt ist, genügt hei Zdokoh schon der stille Vorsatz, um die Pflirht alsbaldiger Erfüllung בל תאחס) zu begründen. Auch diese Einreih• ung der Armenpflege in die Katgeorie der נדרים - (die bekanntlief){ das Thema des Auftaktes unserer alljährlichen Versöhnungsteier (דל נדרי) bilden) — beweist, wie ernst es dem Judentum mit seiner Knnfcssionalisierung der sozialen Ethik ist. § 18. Di(* Formen des Gebens sind auch durch die Motive des Gehens bestimmt. Für di(‘ sittliche Höhe einer Zdokohtat ist es nicht gleichgültig, aus welchen Beweggründen heraus die Tat geiiht wird. Gleichwohl kommt es dem Gesetz weniger auf das Motiv der Tat als darauf an, dass sie überhaupt geschieht. Der Glaube an einen Lohn im Jenseits beruht ja aut der Anerkennung des Anspruchs anf persönliches Wohlbefinden als Entgelt für eine vorgeschriebene oder freiwillige Gnttat. Es ist darum kein Akt religiöser N’aivctiit. wenn Jemand eine bestimmte Summe für Zdokoh geloht für den Fall, dass ihn Gott aus einer Gefahr erretten werde. Im Keligionsgesctz finden sich Bestimmungen darüber, ob eine solche Form des Gehens den religinnsgesetzliehen Anforderungen iitspricht und rechtskräftig ist. Diese Form des Gehens ist statt halt, und die sonst gültige Norm אסרכחא לא קניא, wonach im allgemeinen eine auf unbestimmter Spekulation beruhende Selhstverdlichtung als nicht hindend zu betrachten ist, wird hier nicht an- :(•wendet. Wer also für. den Fall, dass er z. B heil vom Schlachtelde beim kehrt, sich zu einer Zdokchahgahe verpflichtet, macht ich keines Versuches einer Bestechung Gottes schuldig. Denn in IIinhlick auf das Dogma von der jenseitigen Belohnung eines ein vollbrachten irdischen Lehens könnte mit demselben Kerbte as ganze jüdische Lehen als ein Knmplex von Bcstcchungsvcr-