Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 10 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Soziale Kihik. 301 disrbe Hilfsbereitschaft in Verruf bringt. indem er :111« nichtjiidischer Hand Zdokoh anniuutil; nur wenn tlie jüdische Zdokoli nicht ausreicht, ist es ihm gestattet, niehtjüdiselic 7.11 nehmen Dagegen darf aus der Hand eines nichtjüdisehen Königs oder Fürsten Zdokoli bedingungslos genommen werden, weil hier eine Zurückweisung als Verletzung der einem Staatsoherhaupte gebührenden-Ehrfurcht einpfunden werden könnte. Kurzsichtige Modernisten werden geneigt sein, diesen Pan* Graphen als ein (Jewiiehs aus der (Jhetto/.eit zu belächeln. Nielleicht mögen sie gar in dieser Konlcssionnlisierung des Zdokoh• wesens nur eines der Mittel sehen, deren sich das jüdische Kcligiousgesetz bedient 11m jede Möglichkeit einer Assimilation zwischen Juden und Xichtjuden zu .verhlndenT Sie mögen sich jedoch he- 'lehren lassen, dass dieselbe Thora, welche die Pflicht des Zodkohgebens und Zdokohnehmena zu einem rein konfessionell• u Anliegen der jüdischen (jlaubensgemeinschatt macht, in einer ähnlichen, doch prinzipiell anders fundierten Iteziehung die weitestgehende Toleranz übt. Wenn ein Nichtjude für ein jüdisches Hottesliaus ״lielobungen und Weihungen“ *ינ־”'כ •;רביד spendet, so werden sie mit der gleichen Toleranz entgegengenommeu. mit der einst der jüdische Tempel nichtjiidisclien Opfern offen stand. F.s i*t das ein•• Toleranz, deren sich wohl der Nicht jude, (hieb nicht der voi!1 (»ottesgesetz abgetallcne Jude erlreut. (Im ך"*” wird diese An»«• I1lies-.11ng des ablriinuigen Juden allerdings nur aut das Tempclopb-r beschränkt 1. IV. Von den Können des Gehens, S 1 In talmudischer Zeit hatten sich für das Zdokohgcbcn gewisse Formen eingebürgert, die heute wohl etwa« altmodisch anlullten, die tibcr gleichwohl auch heute noch als mustergültig gelten können, wann immer cs gilt in ki*ווו•• 111־. leicht übersehbarem Kren ::n armen hungrigen Menschen ••rgani-terte Wohltätigkeit zu üben. Von Woche zu Woche wurden חסי jedem einzelnen (ieiueindeglied t'icldabgaben eingetordert. und zwar in bestimmter, der tSebetähig- ־kert jeder F.lTlZetncii ang1n>a׳-*Te־f SiimtiiClihöhe Ita* äül diese Weise zu«a111mengekn111me11e <ield wurde allfreitäglieh an die Armen