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Jüdische Monatshefte · 1916-01-01 · 12 (1916) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
3 (1916)
Issue
12 (1916)
Date
1916-01-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Zar Methodik dea biblisch« (!•aohiehtaantarrichta. 366 Zwecke liess ja Isebel durch zwei falsche Zeugen Nahoth der tiflttcA. und Königslästernng überführen. Musste -nun der König nicht mit der Möglichkeit rechnen, dass sein verbrecherische* Ziel vom Volke durchschaut werden würde, wenn er ■aal! Kahotha Hinrichtung sich in den Besitz von Nahoths Weinberg setzte? Krst unsere Talniudstelle rückt diese ganze Geschichte in klares Licht. Wir haben nach jüdischem Religionsgesetz zwischen החני שייכות, t״de .«schuldigen Verbrechern, die sieh gegen die Majestät des jüdischen Königs durch Ungehorsam und dgl. vergehen, nnd הרי:' ב״ר, todesschuldigen Verbrechern, die sich gegen die Majest.it des jüdischen Ut׳ligi11״sgeHet7.es vergeben, zu unterscheiden. Der Unterschied ist ein zweilacher: in Bezug auf die nach der Hinrichtung eiuzuhaltenden Truuervorschriften, die wohl liei המגי nicht aber (ausser אנינות) bei הרוגי ב״ד angchen (vgl. Kambaut 1,9 ה‘ אבל), dann hinsichtlich des Besitzrecbtes am Vermögen des Hingerichteten. Bezüglich dieses zweiten Unterschiedes differieren in unserer Talmudstelle die רבנן uutl ר‘ יהודה. Nach den ייבנן verfällt die Hinterlassenscbatt der הריני שלבות dem König, die der הריני ב״ד deren Krben. Nach ר' יהורה geht auch die Hinterlasscnschalt der הריני ש״בית in den Besitz ihrer Krbcu über. Wir werden t.un das Vorgehen des Königs Acliab viel besser verstehen und zwar je nachdem wir uns aut den Standpunkt der רכגן oder den des ר‘ יהירה versetzen Ist Nahet als einer von den הרוני 1ביה": getödtet worden, dann war es durchaus nicht aulTnlh-nd, dass nach seiner Hinrichtung sein Weinberg in den Besitz des Königs überging, denn König Acliab hatte ein Anrecht auf die Hintcrlassenschatt aller הרי:' ד״יביה. Allerdings nur nach der rezipierten Ansicht der רבנן. Nach ר‘ יהירה trat König Acliab als erbberechtigter Vetter Nuhoths in den Besitz des Weinbergs, da ja nach י‘ יהירה auch Nahoths Sölme° gßtödtet wurden und Achah daher einziger Krbe war. Auf (■rund unserer Talmmlstelle wird uns auch klar, warum Isebels falsche Zeugen Nahotli sowohl der (Sottea. als auch der Königslästerung beschuldigten. Nach der Auffassung der רבנן hätte eine blosse Anklage auf Königslästerung, nach der Aullassung des ר־ יהירה eine solche auf Gotteslästerung genügt, wenn eben Aebab

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