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Jüdische Monatshefte · 1916-01-01 · 10 (1916) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
3 (1916)
Issue
10 (1916)
Date
1916-01-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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/um ju<Ii»<׳hen Kberecbt. 3!KJ <1יו• KIk• durch Kau) des Mud! liens. I >i** Fr:u1 war als »las Kigentum des Mannes Im trachtet Wenn ilemtiai 11 die Frau sich (;inen Khehrnch zu schulden k'iintucn liess, .*״ hing cs vnii dein Willen des Mannes ah. nh sic hestratt werden snll. (ins Wasser stürzen), ״der nicht, t ׳״schall diese l’ntreue nach der Verlobung d. 11. nach der Krlcgung des Kaut'geldes. s״ unterblieb eine jedwede Stratc. Hin jeder Keiiln-r des .liidciitums weiss. dass nach jüdischem Hecht 1111 Falle der I nzueht. die Hrant gesteinigt. die Frau da- ^ep׳n gewürgt wurde. Schon dieser l’mstand allein besagt klar und deutlich, dass im alten Israel eine Kantehe nicht stattfand. Denn hei einer Kaiitche besitzt der Mann das Hecht, der Frau ihr Vergehen zu verzeihen, was!loch ini .ludcntuni' nicht der Fall war. Tr-tz. dieses Sachverhalts versucht mau aus verschiedenen Stellen der Hihcl den Nachweis zu führen, dass im alten .ludcntiim die lleimliihrung der Frau durch Kauf geschah, l’nd so lest tundiert. scheint vielen diese Uv, inthese zu sein, dass sie ihr in vielen hih lischen .\1׳chä״l״-icn und theologischen Knz.v’ ' “ 11 Aufmihme verschallt haben. Kine kritische Feststellung über diesen 1‘unkt darl heute mehr denn je von Interesse sein. Dies umsomehr, als neuerdings diese Hvpothcsc auch v״n jüdischen ’ Autoren als ge- 'chichtlirhe Tatsache betrachtet wird und dies seihst v11ntiesct7.es• treuen, ״hne sich der ■Tragweite der Sache bewusst zu sein. Hev״r wir noch zur l’utersuchung übergehen, möchten wir ein |1unr Wortführer dieser Ansicht hier unführen. So ineiiieti z. B. Kerniger (hebräisch. Archüol.) und I. Freund (zur (leschichte des Kheeiitcrrcchts hei den Semiten 1. Du׳ Stellungnahme der Frau im .ludchtniu wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Kigentimi ist. erst ihren Klteiu. die «ie verkanten. daun das ihres Mannes, ihr sjc mit (Jehl erwirbt Der Kaufpreis wurde Mohär genannt und betrug in ältester Zeit .יז<> Schckalim. War der Mohär vom Bräutigam bezahlt, s״ war das Mädchen verlobt. Die jüdische F.lie behält rel.igiousgcschichthch den Charakter einer Kaulehe und tim h zur Zeit des Talmuds blich dir dieser Kantcharakter.“ Wir werden weiter ih n Beweis zu erbringen suchen, dass diese llv|10thc'c unlialtour s,i; hier mdclitcii wir vorerst noch die Meinung eine.' fugcudliijicii jüdischen Autors anfuhren. Wir können 8679

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