Mannheim
Compact Memory

Jüdische Monatshefte · 1916-01-01 · 10 (1916) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
3 (1916)
Issue
10 (1916)
Date
1916-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
86% known words query
IRI
…/4900572-5964858-5964916--1178-4901710
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

und SuaUtnonü. “ייב־ז,,־ א"* ■״:־ א״א כ,"•': "א הגזי. Wer ausserhalb (len heiligen Landes die Grenz•׳ seine.» Naeliliarn verrückt, ist ein Käuhcr, der das Verbot ״du sollst nicht rauhen“ Übertritt. Wer das gleiche Verbrechen iin heiligen Lande begeht. iihertritt Indien dem Verbot des!{anheiis auch da» \»*11 der Thora für das heilige Land he■ xuiders hcrviirgchnhciic Verhol des Verriiekeiis der naeliharli(dien Grenze* Mit dieser im Sifri erwähnten und auch von Itaschi eitierten Klarlegung des Rätsels. warum die heilige Schritt es für nötig hält, ein Verbrechen, das doch nur eine hcsnmlcrc Form eines von der Thora bereits unter Verbot und Strafe gestellten Verbrechens darstellt, /.um Gegenstand einer besonderen Ituhrik im (Jeset/.e zu erheben, ist uns hlos eine Andeutung gegeben wurden, wie wir das Verbot der Grenzverrückung verstehen sollen, weiteren Deutungen xerwerteil, können wir hoffen, auf den Crgrund dieses biblischen Verses zu schauen. Hierbei werden wir daun auf eine doppelte Absicht des Gesi•tzgebers stossen Wenn llirs! 11s Kommentar z. St. auf die Tat- »aclie hinweist, ״dass die Itodenvertidlung nach llesitziinlim•• des Landes nicht mir nach Stämmen, sondern sofort bis zum Hinweis jedes Hinzelneii in seinen Hesitz vollzogen wurde ... . dass jede Hodcnvcniickung durch Verkauf oder Schenkung, ja nach einer \11tlässung sogar eine jede Krbtcilung mit Mint nt t des .lobel• j.ahres rückgängig wurde" und daher wohl die Annahme nicht irrig .»ein. dürfte. ״dass unter Herrschaft des Gesetze,» im grossen Ganzen die erste Gren/repiilieriing selbst der einzelnen Acker dauernd zu bleiben halte“, so werden wir in Krgän/ung dieser Annahme noch ein weitere» hiuxuliigcn dürfen, wenn wir da»;,rr א' Verbot in seinem weiteren u 11• I weitesten Si'lvjie begreifen werden Der /,cutrulbcgrilf »eheiiit uns hier der llegritf der l'ietät zu sein Wenn wir im allgemeinen Sprachgebrauch von l’ietät reden, so schwebt uns hierbei immer etwa» I'11be»t1u1u1te». \erschwoin־ meiies, \ages \or. äliulieh wie bei dem Wort!• /,erciuonie Hbenso wie .leuiaud, der gegen ein Zeremonie׳II \er»tos»t. damit noch nicht gegen die Grundlagen der Moral ver»t״»»t. wie eine Zeremonie mehr oder weniger dem subjektiven ■Ucliebcn' |c׳b■» Hin/.elnen über■

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.