Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 11 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/4900572-5964855-5964904--0810-4901352- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
unter Mitwirkung von Kulihiner Kr. Salomuu (treuer, Krankturl u. M herausgegeben von Kahkiner l»r 1' Kolm, Andmeb. דריט טיב לעטי Jüdische Monatshefte Jahrgang 2. Heft II. W’oltl das verantwortungsvollste ' Recht, welches nach iles Allmächtigen Willen in ilie Hände sterblicher Menschen ttnil •l<־r Gebilde ihrer Vergesellschaftung gelegt ist. ist das Hecht über das Leben eines anderen. Es ist leieht begreiilicb. wenn in altjiidi scheu Zeiten, in!lenen das Hecht unmittelbar im Namen Gottes gesprochen wurde, das Forum, welches zur Ausübung dieser Hechts pflicht berufen war, mit besonders heiligem Ernst seiner Aufgabe sich entledigte, wobei mau nicht übersehen darf, dass nach heiliger. grundlegender Anschauung die Vollstreckung des Verdikts als. reines Sühnewerk dem Betroffenen den Weg zum בא~ Z~"J etwa ewige Seligkeit) eröffnet wurde Nun hat der jüdische Volksgeist den Hegriff von דעי נפשייז bedeutend erweitert und in analoger Entwicklung des Grundgedankens ihn auch dort zur Anwendung gebracht, wo es sieh um bestimmenden Einfluss auf das Svclenle- Leu eines anderen handelt; jedwedes Erziehungswerk gehört in diese Rubrik und heansprneht denselben Ernst, dasselbe Voran!- wortungsbewusstsein. Dieser ganze Gedankengang beherrscht uns unwillkürlich, wenn wir vom Standpunkte der Orthodoxie aus das sogenannte °) KochUspruch Uber Lsbon und Tod.