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Jüdische Monatshefte · 1915-01-01 · 10 (1915) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
2 (1915)
Issue
10 (1915)
Date
1915-01-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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332 rüber findet sieh im ייד וו./' ט""י זהב a. a. <). eine trefflieh«• Dar- |egung. Daselbst wird die rezipierte Lesart im Bamham gerechtfertigt und die Bestimmung, dass Krauen דכהח״ה» nicht einmal ׳} '"«-’'יבבeiehrt werden darf, mit dem 1,היד-Kapitel^der TI1״ra. woraus doch scheinbar das t!!*{׳enteil erhellt, durch die Unterscheidung /.wischen ששיט' הדבי־יש und יש דב־י ו־,י*־ד—c in Kinklang gebracht. Wohl nur im Sinne dieser Darlegung ist die Halacha 47.14 ש״ע א ח zu \erstehen, dass Krauen, obwohl “1,rrz1■ nicht einmal zu שייבש»’' zugplassen. gleichwohl zur —?בי־שי■, ־ ver pH Solltet sind, und der דנן אביהם den Brauch, dass auch Krauen im Tischgebet ועל היי־שך ש״ד־חני sagen. zu rechtfertigen wusste. Allerdinps wird auch das ״Hören“ der 1,.־?”-Veranstaltung als ein pehöripes .Lernen" verstanden. Vpl. ישי“ Sota 21h. Daselbst heisst es aber ausdrücklich: *י י ןי*י r £ לי*,‘ לי*צי~ יי *י ־,'״*’״ “ ״ י ' ך י * ק * י Wo* mit die erwähnte l'nterscheidunp durchaus iihcrcinstimmt. Beim ־ל?? Gebote handelt es sich im Wesentlichen, worauf ja schon der Inhalt des vorzulesenden Textes hinweist, um die Anrepimp der Gesamtheit /um Lernen, und wenn hierbei die Krauen nicht tehlcn durften, so kann hieraus auf eine Gleichberechtigung der Krau zum Thitrastudium ebensowenip peschlossen werden, wie etwa der Ansspruch im Jeruschalmi Sota 3.Ml: שישי?ש־ו יא*1 *ד״י *1נשים* das Gepenteil, die völlige Vebannung der Krau von allen! und jedem Thorawissen. bezweckt. 3. Neben den Gründen, die im Hinblick aut den weiblichen (,harakter die völlige Gleichberechtigung der Krau oder besser ihre («leiclnerpHiclitunp nicht zulassen, kommen noch andere Motive in Betracht, die einerseits auf di׳• Beziehungen der Kran zum Krziehungsgesfliaft und andererseits auf iliie Bestimmung als .Mutter alles Lebendigen“ zuriiekgehen. Nach drei Kiehtungcn wird die Kran Kidnschin 2!) b vom Thorastudiiim ausgeschlossen : vom Lehren. Lernen und Belehrtwerden. Sie ist uicht verptliehtet zu lehren, weil sie nicht zu lernen braucht, und sie ist nicht verpHichtct zu lernen, weil sie nicht belehrt zu werden braucht. Wenn au1!h hier die Niclitverptlichtuug der Krau zum Lehren aus ihrer Nichtverptlichtnng zum Lernen folgend ausgesprochen ist. so hängt doch diese Zusammenstellung von Lehren und Lernen gleichwohl mit der Stellung‘der Krau im Kr/.iehuugsgesehäft zusammen, wie schon die Stelle das. 2l*a nahelegt, wo die Tatsache, dass Krauen

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