Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 5 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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- Mohel 1× ep/1006163
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102 nächst slattiindenden Kompression der Gefälle vermehrte Blutung ein- Diese Nachteile seien bei Einführung des Röhrchens nicht erwogen und auch von den ärztlichen Autoritäten, welche dasselbe begutachteten, nicht berücksichtigt worden, da dieselben ihr Augenmerk lediglich auf das damals im Vordergründe gestandene Moment der Infektion gerichtet hätten. — Auf die Unrichtigkeit dieser Behauptungen werde ich später noch zurückkommen Gegen diese unerwartete Untersagung des Röhrchens und wegen einiger anderer Bestimmungen in den üienstvorschriften, so namentlich auch wegen des Verbots: die Prioh mit den Fingernägeln vorzunehmen, richteten im Dezember 18**7 die in Ottenburg versammelt gewesenen Mohelim des badischen Landes eine Petition an den Grollherzoglichen Oberrat. aber ohne jeden Ertolg! Diejenigen, die aus religiösen oder praktischen Gründen den neuen Verordnungen sich nicht fügen zu können erklärten, wurden vom Oberrate als Mohehra nicht mehr anerkannt. Unlangst geschah sogar das Merkwürdige, dall über einen hochachtbaren Mohel, der bereits an zweitausend .“",ד im ln- und Auslande in uneigennützigster und vorzüglichster Weise vollzogen hat, wegen Gebrauchs des Mezizoh-Röhrchens, im Wege der Dienstpolizei, die Enthebung vom Amte als Mitglied und Vor- Steher des Synagogenrates seiner Heimatgemeinde verhängt wurde. Das besonders Bedauerliche an diesem Vorkommnis ist der Umstand, dall sich der Grollherzogliche Obei rat hierbei auf einen bekannten gelehrten und gcsetzestreucn Mohel berufen‘konnte, der gleichfalls keine Mezizoh, weder b'Peh noch vermittelst des Röhrchens, vornimmt." Dieser .bekannte, gelehrte und gesetzestreuc Mohel" ist aber niemand anders als unser Mohel aus der Fremde, der am lh März bezw. 19. April d. J. auf bayerischem Boden in dieselbe Grube fiel, die er vor Jahr und Tag seinem badischen Kollegen gegraben hatte Und nun sage noch Einer, es gäbe keine Gerechtigkeit auf Erden! X.