Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 10 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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369 Unstichhaltig ist es auch, darauf hinziiweiscn, •lass die überwältigende Mehrzahl der Frankfurter orthodoxen .luden de•־ Kcligionsgesellsrhaft angehört und somit dein Rtbhinat dieser Gemeinde die Anlegung des Kruw hätte überlassen werden müssen. Dem kann ganz und gar nicht Itcigepflichtct werden. Aurh der neologe Jude unterliegt dem unverlnüehliehen Veilmi des Tragens am Saldiat. Gerade weil also die meinen 1‘Jocc-- kinder-des Hefonngennunderalibinats auch ohne Kruw trugen und sich somit einer schweren Gesctzesverletzung schuldig machten, konnte dieses Kabhinat sich veranlasst sehen, zur Anlegung eines Kruw zu schreiten. Kommt Mohamed nicht zum Kerg, inu'.» eben der Herg zu Mohamed kommen. Kann man seinen Sprengel nicht zur Keacbtung des göttlichen Trageverbots veranlassen, muss man ihnen eben einen Kruw widmen. Das ist sonnenklar. Kndlich kann man uueh aus der Tatsache, dass es .luden in Frankfurt gibt, die beiden Gemeinden angehören, dem Reform• gemeinderabbinat keinen Strick drehen, (lewiss kommen diese Juden, die zwei Uabhinaten unterstehen, nunmehr in peinliche Verlegenheit. Als Mitglieder der Rcfornigemeinde plmihfn—sie—־־־־ _tragen zu dürfen־; als Mitgliedern der orthodoxen Gemeinde ist es ihnen strengstens untersagt. Al>er an dieser Misslichkeit ist doch| nicht das Kcforingeineinderajdnnat, soudern sind lediglich jene selber schuld. Sie stehen eben auf zwei Schwellen, sind sujels niixles. Ihnen, deren religiöser Charakter durchaus zur Religioiisgesellschaft. graviert, die bedauerliche Haltlosigkeit ihrer Stellung an einem flagranten Fall recht eindringlich zu Gemütc zu führen, ist beinah verdienstlich. Quoad Ethica. Das Vorgehen des konservativen Kefornigeinciiuh-rubhiners, juristisch — wir meinen natürlich nicht das jihli-rhc Recht — unangreifbar, kann ethisch nicht genug missbilligt werden. In einer Zoit, da Deutschlands Kaiser zur Kintnicht und Vertraglichkeit mahnt, da jeder politische Kamp( verstummt und die Volksgenossen in herrlicher Seelenharmonie die l.ast eines Welt- Schicksals auf sich nehmen, in einer solchen Zeit wagt dieser Manu, unberührt von der ülierwaltigendcii Grösse der Geschehnisse, in Frankfurts Mauern das Signal zu religiösem Hader, xu religiöaem