Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 10 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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388 Rer derzeitige Inhaber de* Rabbin&ts der orthodoxen Heineinde ist eine in der Diaspora anerkannte talmudisrho Autorität. Von dem!Umzeitigen gläubigen Inhaber 410s Rahhina's der Keformgrmcitide ist Aehnliches nicht bekannt geworden. letzterer hat seinem Kinde, dem Eruw, eine liebnris• urkunde beigrgebon, die alles Nötigo enthält. Das Knlbinat der orthodoxen (iemeinde hat iu öli'entlieber Rtkannlmarhung d< u Eruw fiir illegitim erklärt und naclidrüeklieh hervoiKohohen, d iss in Erankfni i das Tra1mt־na<drAn1r~vbr verboten sei. Also gese.hehu zu Frankfurt im August, zur Zeit des Ausbriiehs des Volkerkrieges. Von Rechts wegen. Quid juria? Zunächst und vor allem: Die Frankfurter Ucfnrmgcmeindo ist eine vollkommen selbständige (iemeinde, die — Gott sei Dunk־! - zu der Frankfurter orthodoxen Gemeinde in keine־lei liezichung siebt. Daraus folgt mit eindeutiger Klarheit, dass das Kuhbinat der Heformgemeinde juristisch keineswegs gehalten ist, sich irgendwie um-das Rabbiiat der orthodoxen (?01!10imD-am1kümmern, dicThalachischen Bedenken dieses Kabbinats irgendwie zu berücksichtigen. Der konservative Seelsorger der Reform* gemeinde ist kiaft seines mit dem Vorstand der Reformgemeinde abgeschlossenen Anslcllungsverirags rechtlich lediglich verpflich- '.et, auf seimu lieben Amtsbruder, den Kichtlinienupostel, Rücksicht zu nehmen, er ist auf diese rechtliche Verpflichtung gerade anlässlich der Richtlinien von dem ihm Vorgesetzten Reformgemeindevorstand nachdrücklich und unter Verwarnung hiugewiesen worden: dagegen ist in seinem Anstellungsverlrag von irgend welcher Rücksichtnahme auf die orthodoxe Gemeinde und ihr Kuhbinat platterdings kein׳• Rede. Im Gegenteil! Der Reforingemeindovorstand hat ja historisch die konservative Seelsorgeschaft gerade zu dem Zweck eingesetzt, der orthodoxen Gemeinde und ihrem Rabbinat eiue scharfe Konkurrenz zu bieten und nach Kiällcn Abbruch zu tun, niemand aber kanu leugnen dass die Anlegung jmiics Eruw mit den daran geknüpften Anuelimlichkeilcn ein taugliches Konkurrenzmittel darslelll.