Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 8 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4900572-5964853-5964882--0327-4900886- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
805 Wir aber wollen trotz § 2 unsere Scheu vor diesem Problem nicht verlieren, sondern fragen, so laut wir nur können: Wer und was berechtigt die Urheber dieses Paragraphen, die eine, unteilbare Thora in Glaube und Gesetz zu spalten? Wo (äugt das Gesetz an und wo hört der Glaube auf? Wo liegt die Grenze zwischen Gesetz und Glaube? Goch halt! 2 will uns ja kein Kapitel aus der jüdischen.— HelighVnspbilosophie dozieren! § 2 ist ja das harmloseste Ding von der Welt! Nichts religionsphilosophisches, sondern religions• politisches! 2 ist himmelweit von dem Khrgeiz entfernt, historische Gcisteskampfe mit einem kurzem Federstrich zu schlichten! $ 2 stellt sich ja nur bescheiden und schlicht auf den Hoden wirklicher, konkreter Tatsachen und bezweckt weiter nichts, als eine Foipi zu tiudeu, unter welcher die religiöse Halbheit weiter Kreise der deutschen Orthodoxie innerhalb der Agudas Jisroel für ihre hohen Aufgaben und Ziele politisch verweitbar wäre! Nun gut, es sei dem, wie ihm wolle! Wer aber zwang denn die Urheber dieses Paragraphen, wenn ihre Absicht keine andeni_ ist, als dtm-religio* luimterworligen Teil Har rVrninil11«ie~p0n1 |uch zu fruktitizieren, wer zwang sie, den Scheitel dieser Halben mit dem liOrbeerkranz der Glaubenstreue zu verzieren? Was hinderte sie, 5 ׳der Satzungen der Freien Vereinigung: ,Mitglied des Vereins kann j ׳der unhesAolie e grossjührige Jude werden* auch in ihr Statut zu verpflanzen? Auch in der Freien Vereinigung sind die Halben in erklecklicher Zahl vertreten. (Und in welcher oithodoxen Gemeinschaft nicht?). .Icdoc.b ihrem Statut ist es noch niemals'cingcfallen, ihren religiös minderwertigen Mitgliedern «len Morenu-Titel der Glaubenstreue zu verleihen. Und mit gutem Grund. Ks ist eine ebenso kitzlige wie schwere Aufgabe, über den religiösen Charakter einzelner •luden ein Urteil zu fallen. Ks gieht im Grunde nur ein Kikeunungsmittel: das religiöse T 11 n , in welchem der Glaube sich nach aussen hin manifestiert. ,Mitglieder der Ortsgruppe können nur glaubend reue •luden und Jüdinnen werden.* Was soll das heissen? Dir Glaube müsst«■ ja irgendwo atigeteilt vom Gesetz kodifiziert vorliegen, wenn in jedem Kinzelfall erwiesen werden sollte, oh ein Jude oder eine Jüdin, der 0<ler die vom Gesetz nichts wissen