Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 8 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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- 2»7 Reihen der Orlhodoxie eingeschlichen, denn in §57 des deutschen Entwurfes war zu leseu, daß es Aufgabe der ח־ה rxj'.c sei, darüber zu wachen, daß diejenigen Fragen, die eine Beziehung zur Thora haben, im Sinne derselben gelöst werdeu. Hamit ist nun im chassidischen Statut gründlich aufgeräumt. Es gibt schlechterdings keine Frage, die nicht zuerst das Form» des Tn רעו passiert; ja noch mehr, der Hat der Thorakenner hat zu entscheiden, ob / eiue Frage überhaupt in den Kreis der Aufgaben der Agudah gehört. Kr~ Die . absolute Vonnacht der Thora gelaugt uoch in einer anderen Hinsicht zum Ausdruck. Während iin deutschen Entwurf die Zusammensetzung des Rates der Thorakenner aus einem Wahlkörper hervorging, welcher nur zu einem Drittel aus Thorakennern bestand, wird die Wahl jetzt lediglicli den Thorakenneru selbst iiberanl wortet. Weder die Executive, uoch der Kongreß bat irgend welchen Einfluß auf die Zusammensetzung des Rates der Thorakeiiner. Diese Tatsache wiegt um so schwerer, als andererseits der Kat der Thorakenner auf alle Organisationen inkl. Kongreß maß- -gebenden Einfluß besitzt.—Eine_trockene Aufzählung möge die« beweisen. Es ist Aufgabe der Ortsgruppenvorstände, darauf zu achten, daß die Anweisungen des Rates der Thorakenner pünktlich erfüllt werden; derselbe bestimmt im Verein mit dem weiteren Aktions• komitee (ד*כז הכי¥י) die Orenzen der Landesverbände; in jeder einzelnen Landesgruppe bildet sich als gesonderte Körperschaft ein!ln1p|M?nrat der Thorakenner. I>er Rat der Thorakenner bestimmt im Verein mit dein engeren Aktionskomitee (יעד הרעו) den Sitz des weiteren Aktionskomitees. Ein Delegierter des Rates der Thorakenner kann eine Sitzung des engeren Aktionskomitees erzwingen; ihm gegenüber ist das engere Aktionskomitee verantwörtlich, seihst in den einzelnen Stadien der Ausführung eines bereits genehmigten Projekts. Ja sogar ein Kongreßhesrhluß hinsichtlich Eniennung eines Ehrenmitglieds unterliegt dem Placet des Rates der Thorakenner. Die Tagesordnung des Kongresses unterliegt seiner Uenehmigung, er Vorbescheide! Proteste gegen Kandidaturen in letzter Instanz. Wird einem nicht hang bei dieser Machtfulle, welche fast eine absolutistische (iewalt in sich schließt 1׳ Nein, denn sie ist