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Jüdische Monatshefte · 1914-01-01 · 6 (1914) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
1 (1914)
Issue
6 (1914)
Date
1914-01-01
Page
[Seite] (sequence 26)
Language
German
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Entstellung kurzerhand in die Mitte des 19. Jahrhunderts verlegt. Samson Kaphael llirseh habe in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts den Austritt erfunden, um mit seiner Hilfe die Zukunft seiner (iemeinde siclierzustellen. Nun ist ja ohne weiteres zugegeben, daü in Deutschland erst seit dem Auftreten Hirschs die moderne Austrittsbewegung in Fltill gekommen ist, daß ferner Hirsch selbst, solange er in Oldenburg, Emden und Nikolsburg war, das Schwergewicht seiner rabbinischen Wirksamkeit keineswegs auf die Propagierung des Austritts verlegte. Das beweist aber jioch lange nicht, dal! der Austrittsgedanke so jung sei wie die Austritts hew׳egung und berechtigt uns keineswegs, den Inaugurator der Austrittsbewegung zugleich als Schöpfer des Austrittsgedankens anzusprechen. Die Austrittsbewegung mag ein Kind des 19. .Jahrhunderts sein. Der Austrittsgedanke ist so alt wie das Judentum. Es dürfte nicht schwer fallen, für die Itichtigkeit dieser Hehauptung den Wissenschaft liehen Nachweis zu erbringen. Im Schulchan-Aruch Jore-Deu steht ein Kapitel, dessen eingehendes Studium im Zeitalter der Itichtlinien ■Jedermann angelegentlichst empfohlen werden müßte. Es ist der שי׳ •של־ד הלכות ״•• ו־ז־־ש:, Kap. .‘194, Vorschriften über den Hann. Gleich zu Hoginn dieses Kapitels tritt uns eine Fußnote entgegen, die folgendes besagt: ':;r: .כ'לזר־'נ־ש תזכש־דן לי. א־;ן;ודדן כעת ינאב-י עיש יכד־ ידד־ד ״ .דכי דעא דדל:—.א לע* בשי: ש־־ז שידן זהAlle Vorschriften dieses Kapitels werden zur Zeit nicht praktisch angewendet, weil dies in unserer Zeit durch Thoragmiieu untersagt wurde auf Grund eines Verbots der staatlichen Mehärde; vgl. Tun* Sahab am Ende dieses Kapitels“ Natürlich liegt es nicht in der Absicht dieser KnnJhomerkung, die Idee des Hannes als eine iiherwuudene üaebo hinzustellen; sie hat es Idos mit der praktischen Handhabung dieser Vorschrift in der Gegenwart zu tun; ihre theoretische Hedcutung wird dadurch nicht im geringsten beeinträchtigt. (Wir haben vielleicht spater einmal Gelegenheit, darüber zu sprechen,' was die psychologische Ersuche ist, daü wir uns unbehaglich fühlen, wenn von 'solch gruseligen Dingen, wie Hann, Exkommunikution n.dgl die Kode ist, .Es sei aber heute schon nachdriicklichst betont, daß die l'nmöglichkeit der. praktischen Ausführung eines Keligiotisgesetzes seine theoretische Kedoiitung nicht int

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