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Jüdische Monatshefte · 1914-01-01 · 6 (1914) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
1 (1914)
Issue
6 (1914)
Date
1914-01-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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219 gesetze, welche weder nach ihrem Wesen noch in ihrem Zusammen• hang allgemein bekannt sind, die aber erfahrungsgemäß sebidliche Folgen für dieMenscben äußern. Diese Gesetze sind die (Quelle dessen, was man unter dem Gesamtnamen rvr; zusammenfaßt. Es gibt Menschen, welche diesen Einflüssen zugänglich sind, andre wieder, die dagegen gefeit sind. Wir sehen also hier eine Hegel, welche auf analogem Gebiete heute hinsichtlich der Widerstandskraft gegen baccilläre Schädlinge gang und gäbe sind. Die weite Reihe der Dinge und Handlungen, welche als ,1•»כחד? rrp, als gedächtnisstörende Momente im Talmud aufgezählt werden, gehört gleichfalls in dieses Kapitel, wie sich denn überhaupt aus diesen Kat- Schlägen eine ganz eigenartige Hygiene zusammenstellcn ließe. Allein das würde den Rahmen dieser Darstellung überschreiten, für deren Zweck 6s genügen muß, wenn wir erfahren, daß der Talmud die Existenz derartiger Gesetze und ihre Einflüsse annimmt. Die Kenntnis und Anwendung dieser Gesetze sowie der spontan gesuchte Verkehr mit {'ודק: ist nach dem Talmud das System des ף•«•:, der sicher eine, reale Tat sein kann; es wird scharf unterschieden zwischen Tascbenspielerei und Blendwerk einerseits und zwischen tatsächlichen Begebenheiten andererseits. Gegen diese Unterscheidung gibt^s im talmudischen Schrifttum keinen Widerspruch. __ Da wir genötigt sind, bei der Darstellung jeder späteren Periode wieder auf die Anschauung des Talmud zurückzukommen und nicht gerne Wiederholungen häufen, sei zunächst die Daf- Stellung der talmudischen Anschauung abgeschlossen.__ II. Gaon&ische Zeit In Bezug auf die Stellung der späten n Gaonini zur Kabbalah gab es im XIX. .lahrhundert sehr entgegengesetzte Meinungen (Grätz, Harkavy, Joel, Weiss, Ziemlich u. a.). Derjenige welcher leugnet, daß die Gaonim eine Kenntnis der K. besaßen, ist Harkavy. Eine Art abschließender Meinung seiner Darstellung gibt er in der Einleitung zu c'nra'S p*:r, Berlin 1*87. Früher war das Urteil Uber die Stellungnahme der Gaonim zur K. hauptsächlich au ein u. a. auch in עין •עקב zu Vhagiga 14a mitgeteiltes Kesponsum des R. Hai Gaon angeknüpft worden; da ,wir uns mit der Harkavyschen Kritik auseinandersetzen müssen, ist es notwendig, dieses Zitat wörtlich den Lesern zu übermitteln.

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