Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 4 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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141 Organisstionsform z. B. da« protestantische Konsistorium in ■die innerkircblichen Verhältnisse einer anderen Konfession eingreift. Sagt Dr. Kohn in kürzerer Form etwas anderes, als was ich Ihnen eben auseinandnrgesetzt? Ki, sagen Sie, das protestantische Konsistorium greift in die innerkirchlichen Verhältnisse seiner liberalen Gemeinden ein. Ja wo hat denn Dr. Kohn — wenn anders er in dieser Angelegenheit etwas zu sagen hätte — schon gepaskent, dass die liberalen Gemeinden nicht mehr protestantisch seien, wo bat die protestantische Konfession selbst so entschieden? nell spaltet, so lange erkennen die liberalen Gemeinden dem orthodoxesten Konsistorium und vice versa auf Grund ihres gemeinsamen Bekenntnisses die staatsrechtliche Befugnis zu, in ihre innerkirchlichen Verhältnisse einzugreifen. Nun schreibt Dr. Kohn: Es ist undenkbar, dass ein Bekenner des Islam, d. h. jemand, der sich dem Staate gegenüber als solcher ausgibt, zugleich staatsrechtlich als Mitglied einer protestantischen Kirchengemcinde gilt. ,Wenn der Schlingel aber* — wie Sie sich so schön ausdrücken — ,seinen Bubenstreich dadurch realisiert, dass et it>ei Ausfüllung seines polizeilichen Aumeldezettels in die Rubrik ,Keligion* ,evangelisch״ binzuschreibt‘, dann — — Nun Ew. Ehrwürden, ich will Ihnen nicht mit einem Strohhalm kommen, da ich keine Lust habe, Eulen nach Athen zu tragen, ich will Sie nicht ויחד נק,* «ein mit der Frage: אט■ בסישטג• עסקינן. Jener Schuft oder Hanswurst gilt staatsrechtlich als Protestant. Aber auch das nur 80 lange, als er nicht vom Staate beansprucht in seinen Rechten als Protestant geschützt zu werden. Denn dann würden die Vertreter des Protestantismus auftreten und sagen: der Mann ist ja in Wahrheit Bekenner des Islam und bat bloss einen Scherz gemacht — der allerdings von dem Gehirne eines jüdischen Geistliehen entsprungen sein kann. Der Mann bat also auf die Sakramente der Kirche keinen Anspruch. Darauf .wird der Bekenner des Islam den Scherz aufsteckeu und wird gestehen: ,Ich glaube in der Tat an Mohammed und nicht an Ibn Maria*. Ob der Mohammedaner wegen Urkundenfälschung oder wegen Verbfhnung der hohen Behörde bestraft werden wird, das zu entscheiden, überlasse ich dem Erfinder dieser Geschichte. ״, Für die Juden wäre also darnach slaatakirchenrechtiicb