Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 4 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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139 sagen würde, das Geschlechtsverbot kann sich nur auf den eigenen Vater und-die eigene Mutter beziehen. Gerade des• halb aber, weil er das Wort עירה im bildlichen Sinne inter• pretiert, fühlt er sich berechtigt, das Verbot nicht nur auf die eigenen Eltern des Kindes, sondern auch auf die Eltern eines anderen zu beziehen und dem entsprechend im Texte die im Aruch angedeutete Korrektur vorzunehmen : עי־ות אביו •אסו לא תנלה auch die Schande seines Vaters und seiner Mutter enthülle *nicht, denn auch die Kindesgefühle eines anderen sollen dir so heilig sein wie deine eigenen. Am besten stimmt mit dieser Auffassung der Wortlaut des Aruch überein. Den Wortlaut im R. ('hananel usw. wird man entsprechend anders zu übersetzen haben: ,ע״ית אביו לאדר י*א י:לד die Schande von Vater und Mutter enthülle man nicht — was freilich nicht ganz ungezwungen ist. R. B. Antwort auf das ״amtsbrüderliche Schreiben“ des Rabbiners zu Zabrce. Von Dr A D (Schluss.) Doch halt! Bevor wir zur Hauptfrage der Doppelkonfession unter den Juden kommen, müssen wir uns noch mit den Thesen 4 und f» befassen, die die Scheidung in Konfessionen nach ihrer staatsrechtlichen Seite behandeln. Freilich werden wir dabei am besten verfahren, wenn wir die Reihenfolge der Thesen uribe• schadet ihres Wortlautes umdrehen. Denn Ew. Khrwttrden wissen ja, .dass die logische Reihenfolge unscrei Gedanken nicht immer die ist, in welcher wir sie anderen mitleilen. Aber sie ist vor allem, die, welche der Gegner aufsuchen muss, wenn sein Angriff nach Billigkeit sein soll״. Darauf bat schon Hessing den Herrn Hauplpastor Uneze aufmerksam gemacht. Und so erlaube ich mir denn auch, Ew. Khrwllrden vorzuachlagen, zuerst die 5. These vorzunehmen. Diese lautet: ,Der Staat erkennt allenthall>en die Scheidung der Konfessionen an, wie sie ihm von der betreffenden Kirchengesellschaft dargeboten wird*.