Mannheim
Compact Memory

Jüdische Monatshefte · 1914-01-01 · 1 (1914) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
1 (1914)
Issue
1 (1914)
Date
1914-01-01
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/4900572-5964853-5964875--0034-4900600
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 19 - beispielsweise geschehen durch eine .solche Ausgestaltung der demeindeinstitution, welche das Keligionsgcsetz autier Kraft setzt. Hinsichtlich der Grenzen des Jüdischen und lTnjüdischen sei hier ein Zitat aus einer Darstellung gegeben, zu welcher sich vor kurzem eine Anzahl orthodoxer Kabbiner zusainniengefunden haben, welche durchaus nicht auf dem sogenannten ״Austrittsstaiulpunkt“ stehen. Aus diesen Darlegungen möge die Bedeutung der Hegriffe ״Konfession“ und ״Gemeinde“ abgeleitet werden. A. - ״Man wirdJude, indem man entweder als Kind einer jüdischen Mutter geboren wird, -—— -—-- Schulchan-Aruch, Kbeiihaeser 4׳,fx oder indem man zum Judentum Übertritt. Dieser Febertritt kann entweder aus freiem Kntschluss erfolgen, Schulchan-Aruch, Joreh Dea <’<’I,XV1II, 2 oder er kann durch die Eltern für ein Kind vollzogen werden. ebenda 7. Der "so oder so gewonnene Charakterals Jude ist ein י haracter indelebilis, d. 11. es gibt keine irgendwie geartete Möglichkeit (eine Ausnahme bildet nur der minderjährig in das Judentum Aufgenommene, der nach Eintritt der Volljährigkeit wieder austreten kann J. I). 268,7) dem l'tlichtenkreis, welcher mit diesem Charakter unauflöslich verbunden ist, sich zu entziehen. Dies gilt iniierkirchlieh auch für dem zu einer anderen Keligion übergetretenen Juden. Auch dieser bleibt Gott gegeiiüber für jede l'ebertrctung des Keligionsgesetzes als Sünder verantwortlich und würde bei kano• niseherJiirisdiktion auch der Ahndung durch die kanonische Justiz verfallen sein. ' Talmud Sunhedrin 4 t a Diese Verantwortlichkeit ptlan/t sich, unabhängig nun Ge- "schlecht des Individiums, Talmud Kiddtischin a nach dem Gesetz der Mutterfolge fort. / * ebenda •iS b — (die Kinder einer getauften Jüdin sind iunerkirchhch nach ihrem l'tlichtenkreis Juden, ebenso die Kinder der Tochter derselben, auch wenn sie einen Nicht jaden geheiratet hat. heiratet aber ein

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.