Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 19.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Wochenschrift für Freunde des Fortschritts im Judenthnm. HcrauSgegeben von einem Vereine jüdischer Schriftsteller. Jfö. 19. D-n I*. Dezember 1871. Diese« Blatt erscheint wöchentlich in einer Kummer u. kostet vierteljährlich 4» kr.; mit dem „Zsr. Lehrer" zusammen 50 kr. Inhalt. Wochenbericht: Correspondenz Loewi — Marquardsen. Ungarisch« Schulverhältnisse. Leitartibel: Leviratsehe uud Chaliza. Correspanden,en sc Zeitungonnchrichten: Preußen. Pestb. Madrid. Feuilleton: Wie der Weltweis« Mose« Mendelssohn seine Frau gewann. (Eine Ueberlieferung.) o ch e n b e r l ch t. Ingelheim,'den 6. Dezember 1871. Zwischen dem Rabbiücr Dr. Loewi in Fürth und dem dortigen ReichStagSabgcordnetcn Hr. Marquardsen hat sich eine überaus lehrreiche und interessante Correspondenz, die Privilegien der Geistlichen im Kriegsdienst betr., entspannen, die mir nachfolgend bringen. Wir haben dazu nur eine Bemerkung zu machen, die sich auch auf die, denselben Gegenstand betreffende Mitthcilung in Nr. 17 unseres Blattes bezieht. Wenn auch die angeregte Frage jetzt, nach Schluß des Reichstags, unerledigt bleibt, — denn der Reichstag ist auf die ganze Sache nicht mehr zurückgekommen — sie m u ß zum Austrag gebracht werden, über kurz oder lang, und der Reichstag ist das einzige Forum, das sie zu gedeihlichem Ziele bringen kann. Allein — c« wäre allzu sanguinisch, wollten wir annehmcn, daß die Sache so leicht ginge. Eine Gleichstellung der Rabbinen mit den Geistlichen anderer Confesfionen — man ist in Preußen noch > allzuweit von der Gleichstellung des Judenthums ent-! fernt, um so Etwas als leicht ansehm zu dürfen. | Wie kann man das hier bei einem so wichtigen — und i oft mißbräuchlich angewanden — Privileg erwarten, während man dort biü zur Stunde den legalen Eheakt des Rabbinen nicht anerkennt? In Bayern ist das anders; dort ist man dem Judenthume eher gerecht geworden, als den Juden, und die Rabbinen haben längst eine amtliche Stellung, sind gesetzliche Autoritäten auf ihrem Gebiete, das gesammte Cultuswcscn ist staatlich geordnet und die Rabbinen sind „Königliche" DistriktSrabbinen. Von diesem Stand- ' punkte ist man in Preußen weit entfernt und wollte! der Kriegsminister nackgebcu — Herr von Mühler | würde Einspruch erheben. Wir haben wohl die Ucberzeugung, daß dieser Minister nur da« enkant terrible und das ganze System von einem Gusse ist — allein' ein Strohmann ist in vielen Fällen doch angenehm. Wie dem aber auch sei, die Frage ist um ihrer selbst und um ihrer Consequenzen Willen eine äußerst wichtige für die gesammte deutsche Judenheit und diese muß es dem greisen Dr. Loewi sehr danken, sie in so energischer Weise angeregt zu haben. Sie kann jetzt unmöglich mehr todtgeschwiegen werden. Herr Dr. Loewi schrieb an Dr. Marquardsen, (und forderte die Collegen durch ein lithographirte» Circular zum Anschluß auf,) wie folgt: