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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 14. · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 14.
Date
1871-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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i pnklblatt Wschkvfchrist für Freunde des Fortschritts im Judeuthum. Herausgegedcn von einem Vereine jüdischer EchrtstOeUer. J\§ 14. Den 8. November 1871. DwftS Blatt erscheint wöchentlich in einer Nummer und kostet vierteljährlich 40 kr.; mit dem „JSr. Lehrer" zusammen 50 kr <epr ’3-i raex) Vao Testament des ^tavöi Iojef. üketzre» »»d Enmhmulge» n«e» Mische» GetsÜichea e» seiven Enkel Au» dessen hinterlnssenr» Papieren. Eine interessante Lectüre für Jedermann, besonders aber für gebildete Israeliten. Geordnet und herausgegeben von Dr. Er» st. < Fortsetzung.) j 4. Kapitel. M. S.! Ich will dir einige Proben geben von der matz- > losen Willkür, mit der die Rabbinen die »chönen Gesetze des Pentateuch ausgelegt, gedeutet und verdretil haben: 1 (jte sollen zur Illustration dienen für das in Cap. 2.6. 1 Abschnitt. Gesagte.) a. Welch zahlreiche Speiseverbote haben die Rabbiner den, Perbote 2 M. 22, 30. unter',»schieben gemutzt. wo es t-eitzt: „Fleisch aus dem Felde gesunden, als „Lereiah" sollet ihr nicht essen." Wahrend doch das Wort nichts andres bedeutet als „Zerrissenes" und ein von einen» wilden Tbierr zerrissenes Pieh zu essen verbietet (utt Gegensatz von ueselah, was ein verendetes Aas bedeutet und bereits an andrer Stelle verboten ist). Eine Bestimmung, die sehr vernünftig, da solches Fleftch sowohl ekelhaft als schädlich ist und dies bei dem in der Wüste nvmadifirenden Volke gcwitz nicht überstüst'ig war. Wohl kann inan in dieser Stelle (dem Geiste nach aufgefatzt) ein Verbot finden gegen den Genutz jedes krankhaft schädlichen Fleisches. Die richtige Coniequenz hievon wäre aber die Institution einer Fleischschau, die nach «iss'nschaftlichen Principien entscheiden mützte, nicht aber, Latz ein Rabbiner nach den vom Talmud aufgestellten Principien, die nicht einmal den einschlagenden Wissenschaften der talmudischen Zeit entsprechen, daniber entscheide, wie solches bei uns der Fall isi. d. 2. M. 34, 26 Und in anderen Stelle»» heitzt es: „Koche nicht ein Böeklein in der Milch seiner Mutter/' ein Verbot, das sich wahrscheinlich auf einen da- »nalS herrschenden heidnischen Bruch bezieht. Mag's sich aber beziehen auf was es wstl. so ist jedenfalls das, was die Rabbiner in diesem Verbot finden, eine schmähliche Verdrehung des göttlichen Worts. Denn nach ihrer Behariptung verbietet die Stelle jede Vermischung von Fleisch und Milchspeisen zu kochen, zu eisen oder sonst einen blühen daraus zu ziehen. Ja, nach genossenen Fleisch- »peilen mutz eine längere Zeit verstreichen, dis der Ge- »ntz von Milchspeisen wieder erlaubt ist. Zahlreiche Abhandlungen enthält der Taluiud und die Cainisten über zufällige Permischungsfälle; zahlreiche tzfi. der Schul-

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