Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 9. · p. Seite 64

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 9.
Date
1871-01-01
Page
Seite 64 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4896751-5428704-5428758-5433879--3687-4899895
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

64 ben? Weiß Herr I. daß an diesem einzigen Tage die Juden den ganzen Tag über fasten und imGottes- -hause zu verbleiden gewöhnt sind? Würde durch ein Befreien der jüdischen Soldaten „ vom Dienst" dieser gestört sein? Wird der christliche Soldat außer Len« Wachtdienft, der nach den Usancen christlicher Feftfcier nicht verboten ist, auch zu solchen Verrichtungen an den hohen Festtagen herangezogen, die seinem Gefühle an diesem Tage widerstreiten — also zum Gewehrputzcn? Hat der Subalternbeamte das Recht, zu verlangen, was der oberste Kriegsherr ausdrücklich untersagt hat? Doch wir erwarten Äe Antwort des Herrn M. ^Oppeln, 18. Sept. Glück auf zum neuen Jahr der Schöpfung. Glück auf Ihrem Blatte, ffrm p;n, möge c» das Banner unserer geläuterten Religion hoch schwingen! Möge auch in vielen Gemütheru eine neue Schöpfung vor sich gehen, mögen sie sich im Geiste der Wahrheit und der reinen Erkenntinß. dem sicsich oft gcflisientlich verschließen, läutern, erneuern und verjüngern! Nur flüchtige Einblicke sind mir jetzt verstärke', und so leie ich in Nr. 5 die Wotte des verehrten Collegen Dr. Grünebauin. Ich fürchte, sie werden ganz anders verstanden werden, als sie sollen, also mißverstanden werden. Das rigorose Erempel ~yr rmin wurde sla- Nlirt, (Jeb. 90) weil das A>olk_es mit der Sabbalwcihc zu leicht nahm. Tie Wotte unseres verehrten Eollegen könnten aber io aufzcfaßt und mißverstanden werden, der Reitende wurde deshalb gesteinigt, weil cs beim Volke als Capitalfünde galt. Unsere heilige Aufgabe soll es aber sein, das Volk zu belehren, zivifchen Wesentlichen und Unwesenttichen zu unterscheiden i'2 'cy ra: 'm rp und nicht nach der falschen Ansicht der alten Eeninr-Maßregelung neun und neunzig etwas an sich Unschuldiges zu verbieten^ weil der Hundertste von der Erlaubniß und der Freiheit einen falschen Gcbrauch machen könnte. Diese Att von Bevorniundungsirrstem wollen wir abrogiren, und gerade dadurch hoffen wir, daß in Zukunft Las Volk das Korn nicht mehr mit der Spreu zugleich in deir Wind zerstreuen werde. Gewähren Sie auch diesen unbedeutenden Zeilen Aufnahme; sie sollen uns und allen Angegriffenen, Verleumdeten, in deren Gemeinden nian die Brandfakel der Zwietracht schleudert, zur gegenseitigen Ermunterung, zur Ausdauer und Vet arrlichkeit in unserm Lehren und Wirken dienen Dr. Ä. Wiener. Jfulba, 29. Sept. Heute Nacht ist bei heftigem Windfturme das rncift von unbemittelten jüdischeu Familien bewohnte Torf Wehrda bei Hersscld theilwcise niedcrgebrannt. Man vermuthet Brandstiftrmg. Ltraßburg. I» einer ofticiösen Bekanntniachung, die von der Reorganisation der elsässischen Schulen spricht, wird ausdrücklich hervorgehoben, daß einzelne israelitische Lehrer an den < nunmehr consessionslosen) Anstalten bereits angestellt und Andere in Aussicht genominen seien. Rußland. Wie bekannt, war es bis 1861 den Juden nicht gestattet, in Eentral-Rußland zu domiciliren; sie dursten russisches Gebiet ohne Genehmigung der Regierung nicht betreten, und wenn sie länger als vierundzwanzig Stundeir an einem Orte bleiben wollten, mußten sie die Erlaubniß mit schwerem Gelde ettaufen. Seit 1861 ist denselben ganz Rußland geöffnet. Durch den Umstand, daß die Juden Lurch das ganze Reich sich nach Belieben niederlasseir dürfen, tritt die Frage über die Stellung derselben näher an die Verwaltungs-Organe heran. Jetzt ist man im Rcichsrathe mit denr Entwurf eines Gesetzes beschäftigt, durch welches die Stellung der Juden im Staate geregelt werden soll. Es war im Jahre 1851, also unter Nikolaus, der den Juden bekanntlich nicht wohlwollte, also es sich um Sem und Nichtsein für die jüdische Bevölkerung Polens handelte. Wenige Tage zuvor, als der Termin zur Verhandlung der Sache der Juden im Reichsratbe angesetzt war, erbielt eine aus drei Warschauer Bankiers bestehende Deputation beim Grafen Pludow, Präsidenten des Reichsrathes, eine Audienz. v Ter. Graf hatte der Deputation unter der Bedingung, 'nur einige Wörter vorzubringen, die Audienz gestattet. Diese erschien, legte auf ein Tischchen ein Päckchen nieder und - ging. Tags darauf fand die Sitzung im Staatsratbe statt. Dem Grafen Bludow zur Rechten saß der Thronfolger, der jetzige Kaiser. Nachdem die Rcichsrälhc durch zwei Stunden heftig für und wieder gesprochen, Graf (Bludow aber noch kein Wort gesprochen, sagte der Thronfolger zu ihm: „Nun Iwan Jwanowitich, wannn sprichst Du nicht?" Da steht Bludow auf, zieht aus seiner Tasche ein versiegeltes Packet, auf dem eine Zahl 15,000 (Rubel-, den Inhalt andcutct und die,Wotte stehen: „Nimm, und schweig!" „Ties," sagt der Graß „erhielt ich, damit ich schweige." und nun bcg'nnt er für die Juden in hinreißender Weise zu plaidiren und erringt diesen Eonceffionen, die sie nie zu erhoffen gewagt hatten. Das Packet mit 15,000 Rubel ging uneröffnet zurück und bildete später das Stannnkapital zur Gründung eines jüdischen Waisenhauses zu Warschau. (Schl. Z.) Berantworiliche Redaction und -vertag von Zdsevb Klingenstcin, Lehrer zu Ingelheim Für den Buchhandel in Commission bei Oskar Leiner in Leipzig. — Z. Gottsleben's Buchdruckerei in Mainz.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.