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Der israelitische Lehrer · 1871-12-27 · 52 (27.12.1871) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
52 (27.12.1871)
Date
1871-12-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Israelitische Lehrer. WochenichrÄ für die Angelegenheiten des israelitischen Uehrerünndes. Organ für den Verein „Achawa" L den dcntsch-isr. Lchrcrverein. M 52. Den 27. Dezember 1871. _ 11. Jahrgang. Wöchentlich l. Rümmer. Vierteljährlicher Abonnementspreis 25 kr. — 7>/, Egr., zusammen mit dem Eynodalblatt 14'/t Sar. — 50 kr. Anzeigen zu 1 Sgr. die Petitzeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. An unsere Leser! Mit dieser Nummer schließt der Jahrgang unserer Zeitschrift und ersuchen'wir um baldgefällige Er- * Neuerung des Abonnements. Wir bitten dabei um ganz genaue Bestimmung über tche Art des Abonnements bei den betreffenden Postanstalten. Sie wollen bei der Post genau angebtzy,, ob Sie 1. nur den „Israelitischen Lehrer" (Post-Zeitungsregistcr Nr. 1202a vierteljährlich zu 7>/< Sgr. — 28 ft.) ohue Synodalblatt; oder 2. den Israelitischen Lehrer mit dem Synodalblatt (ZeitnngSregistcr 1202 a, vierteljährlich zu 14«/* Sgr. — 50 kr ) verlangen. Wir bemerken noch, daß, wenn die 2 Blätter getrennt verlangt werden, die Post den Preis eines jeden besonders, zusammen also 19 Sgr., berechnet und wir daran nichts ändern können. Alles dies ^versteht sich ohne Bestellgebühr und ohne die in Norddeutschland übliche Zeitungssteuer. Ingelheim, den 27. Dezember 1871. ' - I. Klillgenstein. Inhalt: Statuten des deutsch-jüdischen Lehrervereins. — Chanukkah. Unterstützungscasse des Vereins isr. Elementarlehrer für Westphalen und Rheinprovinz. Anzeigen. —___ Titel und Inhalt des „Isr. Lehrers" folgen demnächst. Statuten des deutsch-jüdischen Lehrervereins. §. 1. Der Verein trägt den Namen: Deutsch- J-raelitischer Lehrerverein. §. 2. Der Verein erstrebt: 1. Hebung und Förderung des jüdischen Schulwesens im Allgemeinen. 2. Kräftige Förderung des Lehrerbildungswesens. 3. Organisation des Auffichtswesens über die jüdische Schule. 4. Sicherung der Lehrerstellung durch Aufheben des Vertragsschließens auf gewisse Zeit und Einführung allgemeiner definitiver Anstellung in demselben Verhältniß, wie dies bei den christlichen Lehrern der Fall ist. 5. Sicherung auskömmlicher Besoldungen, Penfiouen und Wittwengehalte. 6. Ueberhaupt vollkommene Gleichstellung sämmtlicher Volksschulen Deutschlands ohne Unterschied der Confession. §. 3. Diese Zwecke sollen erreicht werden: a. Durch Einwirkung bei der Gesetzgebung und den Verwaltungsbehörden über jüdische Schul- und Lehrerverhältniffe im Allgemeinen. b. Durch gemeinsames Einwirken auf die Gemeinden, sowie Verbreiten richtiger Anschauungen von dem Wesen und der Aufgabe der Schule vermittelst der Presse. - §. 4. Der Verein gliedert fich in Bezirksverbände. $. 5. Zur Besorgung der Vereinsangelegenheiten wird ein Vorstand auf folgende Weise gebildet: Für das erste Jahr wählt die Generalversammlung ihren Präsidenten direkt. Die übrigen Vorstandsmitglieder find die von den Bezirksverbänden zur jährlichen Sitzung abgesandten Delegirten (siehe §§. 6 und 7), die den Präsidenten für das folgende Jahr wählen und die übrigen Geschäfte unter fich vertheilen. Jedes Jahr wird der Vorstand neu gewählt; Wiederwahl ist gestattet. $. 6. Die Bezirksverbände wählen einen Vorstand

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